Videokonferenzen für Kommunalparlamente: Vorschlag zur entsprechenden Änderung der Kommunalgesetze kommt viel zu spät

09. Februar 2021

Kommunalpolitiker Klaus Adelt: Rolle rückwärts der Regierungsfraktionen – Freistaat muss Kosten für Videokonferenzen übernehmen

Nachdem CSU und Freie Wähler sich fast ein Jahr lang geweigert hatten, eine gesetzliche Grundlage für das Arbeiten der Kommunalparlamente in der Pandemie zu schaffen, wurde nun ein Entwurf vorgelegt, der heute (09. Februar) in erster Lesung im Plenum behandelt wird. „Ich wundere mich über die Rolle rückwärts der Regierungsfraktionen. Anscheinend wurde der Druck im Kessel dann doch zu hoch, nachdem man ein Jahr lang mit fragwürdigen provisorischen Ministerialschreiben gearbeitet hat, anstatt das Ganze auf solide gesetzliche Füße zu stellen“, erklärt der kommunalpolitische Sprecher Klaus Adelt.

Hintergrund: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Wahlen und Abstimmungen auf kommunaler Ebene 2021 per Briefwahl stattfinden können. Auch Bezirks- und Kreistage sollen Ferienausschüsse einrichten können, die im Sinne des Infektionsschutzes in kleinerer Runde tagen dürfen. Die einschneidendste Neuerung ist die Einführung von Videokonferenzen für Kommunalparlamente bis Ende 2022, die Innenminister Herrmann bisher kategorisch ausgeschlossen hatte.

Der Vorschlag komme zwar spät, gehe aber in die richtige Richtung, so Adelt. Dennoch kritisiert er die völlig hektische, handwerklich schlechte Umsetzung: „Weil man ein Jahr geschlafen hat, muss man die Einführung der Videokonferenz jetzt übers Knie brechen. Der Gesetzentwurf lässt viele Fragen offen. Hierzu hätte man zwingend erst einmal mit den kommunalen Spitzenverbänden sprechen müssen. Was mich aber am meisten ärgert: Der Freistaat lässt jetzt Videokonferenzen zu, die Technik sollen die Gemeinden aber alleine bezahlen. Gerade für kleine Gemeinden ist das nicht ohne weiteres zu stemmen.“

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