SPD: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit müssen auch im Homeoffice weiterhin gewährleistet sein

11. Februar 2021

Problematische Anträge der CSU und Freie Wähler im Sozialausschuss - Arbeitsmarktsprecherin Diana Stachowitz: Jetzige Gesetze erlauben genügend Flexibilität während der Pandemie und müssen nicht zugunsten der Arbeitgeber weiter aufgeweicht werden

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Diana Stachowitz warnt vor einer Aufweichung des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit beim Homeoffice, beziehungsweise beim mobilen Arbeiten. Anlass: CSU und Freie Wähler versuchen geltende Regeln des Arbeitsschutzes aufzuweichen. Die beiden Fraktionen haben diesbezüglich zwei Anträge zum „digitalen Arbeiten“ und zum „Freiwilligen Sozialen Jahr“ vorgelegt, die im heutigen (11.02.) Sozialausschuss beraten wurden. Darin wird unter anderem gefordert, die gesetzlichen Regelungen auf den Prüfstand zu stellen und Arbeitszeiten zu flexibilisieren. "Nicht mit uns! Die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice sind mehr als ausreichend, um auch in Zeiten der Pandemie ausreichend Flexibilität für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten", so Stachowitz. „Von Zuhause aus arbeiten, heißt nicht, ständige Erreichbarkeit und Überstunden ohne Ende. Auch im Homeoffice müssen Arbeitsschutz und Arbeitsrecht gelten.“

Gerade in der jetzigen Situation müssten unnötige Belastungen für die Angestellten vermieden werden, unterstreicht Stachowitz. In den Anträgen der Staatsregierung würden Arbeitsrecht und Arbeitsschutz als Hindernisse für die Arbeitgeber dargestellt – doch das Gegenteil sei der Fall: Arbeitgeber profitierten davon, durch gesunde und leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

„Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird gerade sehr viel gefordert – jetzt sind die Unternehmen dran, die Verantwortung für ihre Angestellten auch im Homeoffice zu übernehmen und gemeinsam mit ihnen zu gestalten!“, sagt die SPD-Politikerin. „Wir als SPD haben weiterhin ein Auge darauf, dass die Rechte und die Gesundheit der Beschäftigten dabei nicht in den Hintergrund geraten.“

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