Nächste Runde Faschingsferien-Irrsinn: Berufsschülerinnen und Berufsschüler dürfen vielerorts nicht in den Unterricht

16. Februar 2021

Margit Wild: Unterricht, um Stoff für die Prüfungen nachzuholen, ist in den Faschingsferien zwar vorgesehen - aber auszubildende Betriebe können das "freiwillige Angebot" für Azubis ohne weiteres ausschlagen

Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die die abgesagten Faschingsferien zum Nachholen von Stoff für die Prüfungen nutzen wollten, werden von ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern nur in wenigen Ausnahmefällen dafür freigestellt. Für die Bildungsexpertin der BayernSPD-Landtagsfraktion Margit Wild treibt das den Irrsinn um die Faschingsferien auf die Spitze: "Wenn die abgesagten Faschingsferien für eine Sache gut gewesen wären, dann dafür, dass die Berufsschülerinnen und Berufsschüler sich mit Hilfe der Berufsschulen auf die Gesellenprüfungen vorbereiten können. Umso verrückter ist es jetzt, dass vielerorts die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Azubis nicht dafür freistellen. Und dem Kultusminister ist diese Praxis entweder nicht bekannt oder völlig egal."

Zwar heißt es vonseiten der Handwerkskammer, dass die Schulen dazu angehalten seien, Schülergruppen "zu identifizieren", für die Unterricht stattfinden sollte - diese müssten dann statt zur Arbeit in die Schule. "Aber dieser Unterricht ist jetzt tatsächlich nur ein 'freiwilliges Angebot'", so Wild. "Mit anderen Worten: Die auszubildenden Betriebe müssen genau gar nichts." Was dazu führe, dass nach Wochen und Monaten ohne Unterrichtsangebot auch jetzt für viele Azubis keine Zeit zum Lernen für die Prüfungen da sei. "Das ist höchst ungerecht. Der Kultusminister droht sogar den allgemeinbildenden Schulen, weil ihm der dort stattfindende Unterricht jetzt in den Faschingsferien so furchtbar wichtig ist. Aber die Schülerinnen und Schüler an den Berufsschulen, für die der Unterricht jetzt wirklich einen Mehrwert hätte und die ihn brauchen, um sich auf ihre Abschlussprüfungen vorzubereiten, werden vergessen."

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