SPD-Gesetzentwurf: Transparenzoffensive für die Richterinnen und Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

SPD-Gesetzentwurf: Transparenzoffensive für die Richterinnen und Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

04. März 2021

Zweite Lesung im Plenum des Bayerischen Landtags - Einzelvoten von Richterinnen und Richtern sollen veröffentlicht werden dürfen

Die SPD-Landtagsfraktion macht sich für mehr Transparenz am Bayerischen Verfassungsgerichtshof stark. In einem entsprechenden Gesetzentwurf, der heute (04. März) in zweiter Lesung in der Plenardebatte behandelt wird, fordert die Fraktion, dass Richterinnen und Richtern erlaubt werden muss, Sondervoten mit ihrem Namen zu veröffentlichen. Auch das Stimmenverhätnis einer Entscheidung soll bekannt gemacht werden dürfen.

Hintergrund: Laut Gesetz hat jeder Richter und jede Richterin das Recht, seine oder ihre von der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs abweichende Meinung in einem Sondervotum schriftlich niederzulegen. Dabei dürfen aber die Namen der Richter und Richterinnen nicht bekanntgegeben werden. Die Öffentlichkeit erlangt also keine Kenntnis, welches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ein Sondervotum abgegeben hat. Außerdem ist es verboten, das numerische Stimmverhältnis bei nicht einstimmigen Entscheidungen zu veröffentlichen.

Der Fraktionschef der SPD-Landtagsfraktion Horst Arnold erklärt dazu: "Die bevormundenden Einschränkungen für Verfassungsricherinnen und -richter müssen ein Ende haben. Warum sollen die Namen der Richterinnen und Richter bei Sondervoten nicht bekannt gegeben werden? Warum wird das Stimmverhältnis nicht veröffentlicht? Diese Regelungen sind antiquiert und entsprechen nicht dem Gebot von Transparenz. Richterinnen und Richter wissen selbst am besten, wie sie ihre Entscheidungen zu veröffentlichen haben. Dazu braucht es keine gesetzlichen Fesseln."

Bei der ersten Lesung des SPD-Gesetzentwurfes Anfang Dezember 2020 wurde von den Regierungsfraktionen unter anderem argumentiert, die Unabhängigkeit des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und seiner einzelnen Richterinnen und Richter sei bei einer Änderung der Regelung in Gefahr. Arnold dazu: "Das ist absoluter Unsinn! Am Bundesverfassungsgericht werden diese Informationen auch bekannt gemacht. Niemand ist jemals auf die Idee gekommen, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts auch nur in Erwägung zu ziehen."

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