Arnold fordert gemeinsame Lösungen zu Transparenz und Lobbyregister

Arnold fordert gemeinsame Lösungen zu Transparenz und Lobbyregister

23. März 2021

SPD-Fraktionschef schlägt in Brief Gespräch mit den Landtagsfraktionsvorsitzenden vor

Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Horst Arnold fordert in einem Brief an Landtagspräsidentin Ilse Aigner und die Vorsitzenden der demokratischen Fraktionen im Bayerischen Landtag eine gesetzliche Verschärfung der Regelungen zu Transparenz sowie ein Lobbyregister. "Die aktuellen Korruptionsaffären gefährden das Vertrauen in die Demokratie. Selbstverpflichtungen reichen nicht aus, wir brauchen gesetzliche Verschärfungen. Über diese sollten die demokratischen Fraktionen miteinander abstimmen", erkärt Arnold. Im Übrigen sei es auch notwendig, das Strafrecht und die Regelungen zur Parteienfinanzierung zu überarbeiten, was aber in die Bundeszuständigkeit falle.

Der SPD-Fraktionschef stellt folgende Punkte zur Diskussion:

  • Umfassende Anzeige- und Veröffentlichungspflichtigkeit der Nebentätigkeiten und -einkünfte von Abgeordneten

  • Umfassende Anzeige- und Veröffentlichungspflichtigkeit von Unternehmensbeteiligungen und von entsprechenden Einkünften, Dividenden sowie Aktienoptionen

  • Untersagung beruflicher Tätigkeiten, die zu Interessenskonflikten mit dem Mandat führen können, sowie entgeltlicher Lobbytätigkeiten und Politikberatung für Unternehmen beziehungsweise Einrichtungen, die im Rahmen eines Lobbyregisters registrierungspflichtig sind, parallel zum Mandat

  • Spendenannahmeverbot für Mandatsträgerinnen und -träger

Darüber hinaus ist die Einführung eines Bayerischen Lobbyregisters überfällig und die SPD-Landtagsfraktion hat dazu bereits am 10. Dezember einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Zentral für ein solches Gesetz sind insbesondere folgende Punkte:

  • Schaffung einer Registrierungspflicht für diejenigen, die Interessenvertretung gegenüber dem Landtag und der Staatsregierung ausüben und dabei im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitwirken („Lobbyregister“)

  • Verpflichtung der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, sich einen Verhaltenskodex zu geben

  • Es wird ein legislativer Fußabdruck geregelt, um die auf die Erarbeitung von Gesetzesvorlagen der Staatsregierung einwirkende Interessenvertretung öffentlich zu machen.

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