SPD-Landtagsfraktion fordert seit Jahren eine Novellierung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes - Das bisherige ist ein zahnloser Tiger, auf dessen Grundlage die Gleichberechtigung nur im Schneckentempo vorankommt
Die SPD-Landtagsfraktion sieht weiterhin große Defizite bei der Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst. Anlass ist der Bericht über die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern, den Ministerin Trautner morgen (13.04.2021, 13 Uhr) im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes vorstellt. Laut Bericht verdienen Frauen im Schnitt immer noch 234 Euro weniger im Monat als ihre männlichen Kollegen. "Die Entwicklung zeigt zwar in die richtige Richtung und die Frauen haben etwas aufgeholt, insgesamt liegt aber noch ein weiter Weg vor uns", fasst die frauenpolitische Sprecherin Dr. Simone Strohmayr den Bericht zusammen.
Die größte Baustelle ist die Gleichstellung von teilzeitbeschäftigten Frauen, in diesem Bereich hat sich am wenigsten verbessert, erklärt Strohmayr. "Mehr als jede zweite Frau arbeitet in Teilzeit, dagegen weniger als jeder fünfte Mann. Hier braucht es endlich geeignete Fördermaßnahmen, die auch greifen!"
Außerdem könne es nicht sein, dass bei der Polizei nur 25 Prozent Frauen beschäftigt sind, erklärt Strohmayr. "In den Schulen unterrichten dagegen 72 Prozent Frauen, vor allem in den Grundschulen gibt es fast nur Lehrerinnen. Das liegt an der schlechten Einstufung. Wir fordern schon lange die Bezahlung in den Grundschulen auf A 13 zu erhöhen!"
Im Bericht wird eine Novellierung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes angekündigt. Arif Tasdelen, Sprecher für Fragen des Öffentlichen Dienstes, unterstreicht: "Wir fordern seit Jahren, das Gesetz zu überarbeiten und haben bereits zwei konkrete Gesetzentwürfe vorgelegt. Das bisherige ist ein zahnloser Tiger, auf dessen Grundlage die Gleichberechtigung nur im Schneckentempo vorankommt!" Die SPD-Fraktion fordert unter anderem, die Anhebung des Frauenanteils auf 50 Prozent in allen Leitungsebenen und die Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtumsetzung der Vorschriften. Außerdem müssen die gesetzliche Stellung sowie die Mitspracherechte von Gleichstellungsbeauftragen gestärkt werden.
Einige Ergebnisse des Berichts: