Lobbyregistergesetz: SPD begrüßt Lern- und Kopierfähigkeit von CSU und Freien Wählern

Lobbyregistergesetz: SPD begrüßt Lern- und Kopierfähigkeit von CSU und Freien Wählern

27. April 2021

Fraktionschef Horst Arnold: Viele SPD-Vorschläge aufgegriffen - Es braucht jetzt weitere gemeinsame Schritte in Sachen Transparenz

Angesichts des heute (27.4.) von den Regierungsfraktionen im Landtag vorgestellten Entwurfs für ein Lobbyregistergesetz freut sich der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Horst Arnold, dass der Entwurf seiner Fraktion quasi ohne nennenswerte Unterschiede von CSU und Freien Wählern übernommen wurde. "Damit können Freie Wähler und CSU im Grunde auch unserem Gesetzentwurf zustimmen, den wir bereits im Dezember 2020 eingebracht haben. Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht", so Arnold.

"Entscheidend ist jetzt, dass über den Gesetzentwurf hinaus das Thema Transparenz angepackt wird - hier braucht es weitere verbindliche Regelungen für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger", betont der Fraktionsvorsitzende. "Abgeordnete müssen ihre Nebentätigkeiten und ihre Einkünfte daraus genau offenlegen. Es braucht eine klare Eingrenzung von beruflichen Tätigkeiten, die zu Interessenskonflikten mit dem Mandat führen können. Das gilt für entgeltliche Lobbytätigkeiten und Politikberatung für Unternehmen beziehungsweise Einrichtungen, die im Rahmen eines Lobbyregisters registrierungspflichtig sind. Wir schlagen vor, mit den Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Fraktionen dieses Thema gemeinsam zu diskutieren. Skandale wie die Tätigkeiten des ehemaligen CSU-Abgeordneten Sauter müssen ein für alle Mal der Vergangenheit angehören."

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