Datenschutzexperte Florian Ritter: Keine Rechtsgrundlage für verfahrensübergreifende Analyse - Ausschreibung muss dem Landtag vorgelegt werden
Die SPD-Landtagsfraktion hat starke Datenschutz-Bedenken gegen die verfahrensübergreifenden Analysen der neuen Polizei-Software. Der Datenschutzexperte der Fraktion Florian Ritter betont: "Auch für die Polizei gilt: Daten dürfen nur für die Zwecke genutzt werden, für die sie auch erhoben wurden", so Ritter. "Wir teilen an dieser Stelle ausdrücklich die Kritik des bayerischen Datenschutzbeauftragten Petri." Ritter fordert, dass die Ausschreibung des Programms zunächst dem Bayerischen Landtag vorgelegt wird.
Die jetzigen Datenbanken, betont der SPD-Abgeordnete, seien natürlich dringend überholungsbedürftig. "Diese Datenbanken stammen zum Teil wörtlich aus dem letzten Jahrtausend und gehören ausgetauscht. Aber es muss dabei sichergestellt werden, dass datenschutz- und verfassungsrechtliche Grenzen gewahrt bleiben. Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, dass sämtliche Polizeidatenbanken verfahrensübergreifend verwendet werden können."
Ritter fordert, die Umfeldanalyse etwa bei Terrorermittlungen deutlich zu verbessern. "Aber der Datenschutz muss dabei stets im Blick behalten werden."