Expertin für Asylfragen Alexandra Hiersemann schließt sich deutlicher Kritik des Verwaltungsgerichtshofes an und fordert Rückerstattung der Zahlungen sowie verfassungskonforme neue Gebührenordnung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat im April diesen Jahres das bayerische Innenministerium für die Praxis, zu hohe Unterkunftsgebühren für Geflüchtete zu verlangen, scharf kritisiert und die geltenden Regelungen für unwirksam und unvereinbar mit Artikel 3 des Grundgesetzes erklärt. Die Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion für Asyl- und Flüchtlingsfragen Alexandra Hiersemann fordert die Staatsregierung mit einem Antrag auf, entsprechend eine rechtskonforme Regelung zu erlassen und den Geflüchteten die zu Unrecht abgerechneten Gebühren zurückzuerstatten. "Es ist allerhöchste Zeit für die Staatsregierung, zu handeln. Der Verwaltungsgerichtshof bezeichnet die Gebühren in seinem aktuellen Beschluss als Mietwucher. Dies ist eine schallende Ohrfeige für die bayerische Staatsregierung!"
Wörtlich schreibt der VGH: „Wollte der Antragsgegner seine Unterkünfte zu den oben genannten Konditionen an die Betroffenen vermieten, so käme er bezogen auf das als maßstabsbildend zugrunde gelegte Gebührenjahr 2017 wohl unweigerlich mit dem Straftatbestand des Mietwuchers (§ 291 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB), möglicherweise sogar dem des Betruges (…) in Konflikt (…).“
Hiersemann zieht ein deutliches Fazit: "'Mietwucher, vielleicht sogar Betrug'! Der VGH kritisiert die Staatsregierung in einer Schärfe, die ihresgleichen sucht." So hat er eben auch bereits in seinem Beschluss von 2018 die Vorgängerregelung für unwirksam erklärt. "Man hätte erwarten können, dass die Staatsregierung daraus lernt und die Entscheidung des VGH ernst nimmt und umsetzt." Der VGH spricht deshalb nun von „deutlichen Hinweisen“, die missachtet wurden, und dass das Innenministerium „nach wie vor nicht gewillt ist“, eine ordnungsgemäße Betrachtung vorzunehmen. Wie schon der Bayerische Flüchtlingsrat stellt Hiersemann fest: "Es ist ein Armutszeugnis für jeden Rechtsstaat!"