Wer Nutzhanf anbaut, darf nicht kriminalisiert werden

Wer Nutzhanf anbaut, darf nicht kriminalisiert werden

08. Juni 2021

Landwirtschaftspolitikerin Ruth Müller will rechtssichere Vorgaben für Anbau und Vertrieb

Nutzhanf erfreut sich zunehmender Beliebtheit in Bayern. Allerdings gestaltet sich der Anbau der wertvollen Zwischenfrucht für einige Landwirtinnen und Landwirte schwierig. Die Sprecherin für Landwirtschaft Ruth Müller fordert daher in einem aktuellen Antrag, der morgen (9. Juni 2021) im Landwirtschaftsausschuss beraten wird, eine rechtssichere Basis für Anbau und Vertrieb zu schaffen. "Wir wollen nicht, dass Landwirte und Landwirtinnen, die Hanf anbauen, kriminalisiert werden. Daher brauchen wir eine verbindliche Vorgabe für die anzubauenden Sorten, wie sie verwendet werden und vertrieben werden sollen", erklärt Müller. Im vergangenen Sommer bekam ein Landwirt aus Oberbayern wegen seines Hanfanbaus Ärger mit der Polizei.

Der Anbau von EU-zertifiziertem und behördlich kontrolliertem Nutzhanf mit einem THC-Gehalt (Tetrahydrocannabinol) von unter 0,2 Prozent ist von den Beschränkungen des Betäubungsmittelgesetzes ausgenommen und der Vertrieb erlaubt. Es sei zu prüfen, ob der Einsatz von getrockneten Blättern einer nach dem Betäubungsmittelgesetz zulässigen Sorte vom Endverbraucher überhaupt missbräuchlich zu Rauschzwecken verwendet werden könne. "Wenn sich herausstellt, dass Missbrauch ausgeschlossen ist, müssen die Vorgaben so geändert werden, dass Anbau und Vermarktung rechtssicher durchgeführt werden können", erklärt Müller.

Hanf und Hanfsamen sind in der fleischlosen Küche wertvolle Bestandteile einer protein- und vitaminreichen Ernährung. Hanffasern finden in Textilien, Zellstoffen, Papieren, Dämmstoffen sowie in naturfaserverstärkten Kunststoffen speziell im Automotivebereich Verwendung.

Teilen