Polizeiaufgabengesetz: Zuverlässigkeitsüberprüfung mit Maß und Ziel statt uferloser Überwachung

Polizeiaufgabengesetz: Zuverlässigkeitsüberprüfung mit Maß und Ziel statt uferloser Überwachung

12. Juli 2021

Umfangreicher Änderungsantrag der SPD zum Gesetzentwurf von CSU und Freien Wählern

Der rechtspolitische Sprecher Horst Arnold hat heute (12. Juli) den Änderungsantrag der SPD-Landtagsfraktion für sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Polizeiaufgabengesetz (PAG) vorgestellt. Damit soll eindeutig geregelt werden, unter welchen Bedingungen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung - etwa für Fußballfans oder für Besucherinnen und Besucher eines Konzertes - stattfinden kann. „Es muss klar sein, dass sich die Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht auf Fans und normale Konzertbesucherinnen und -besucher beziehen darf! Deshalb legen wir eine gesetzliche Regelung vor, die eben dies eindeutig und unmissverständlich ausschließt. Es kann nicht sein, dass man den Innenminister fragen muss, wie ein Gesetz auszulegen ist“, so Arnold. Weiter gibt es präzise Kriterien, wie die Zuverlässigkeitsüberprüfung stattfinden soll.

Die Regierungsfraktionen hatten vor kurzem im Innenausschuss äußerst kurzfristig - und unter Umgehung der vorherigen Sachverständigenanhörung im Landtag am 19. Mai 2021 - einen Änderungsantrag (Art. 60a PAG) für Zuverlässigkeitsüberprüfungen eingebracht. Auf Grund der weiten und völlig unbestimmten Formulierungen öffnet dieser Tür und Tor für die Überprüfung von Journalistinnen und Journalisten, Fanbetreuerinnen und Fanbetreuern, Fanclubvorsitzenden und gegebenenfalls auch für ganz normale Fans sowie Konzertbesucherinnen und -besucher. Innenminister Herrmann hingegen hatte kürzlich behauptet, dass sich die Regelung der Regierungsfraktionen auf „berufliche Tätigkeiten“ beziehe. Das Wort „beruflich“ taucht jedoch im Regierungsgesetzentwurf nicht auf. Eine behauptete Beschränkung auf die Überprüfung von Ordnern beziehungsweise Security ist nicht ersichtlich.

Dass der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen im Prinzip uferlose Anlässe für Zuverlässigkeitsüberprüfungen möglich macht, bestätigte in der Pressekonferenz auch der Professor Prof. Dr. Markus Löffelmann, Hochschullehrer an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung: Es bleibe „völlig offen, welcher Personenkreis betroffen ist“. Der Änderungsantrag der SPD-Landtagsfraktion treffe jetzt klare und rechtsstaatlich eindeutige Regelungen.

Hier finden Sie das Handout zur Pressekonferenz und den Änderungsantrag. In dieser Woche beschäftigen sich der Ausschuss für den Öffentlichen Dienst und der Rechtsausschuss mit dem Polizeiaufgabengesetz.

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