SPD: Pflegebedürftige und Angehörige in Bayern bei der Zuzahlung für Pflegeheime entlasten

SPD: Pflegebedürftige und Angehörige in Bayern bei der Zuzahlung für Pflegeheime entlasten

12. Juli 2021

Gesundheitsexpertin Ruth Waldmann: Kosten für bayerische Heimbewohner 20 Prozent über Bundesdurchschnitt - Staatsregierung muss Investitionskosten in der Pflege übernehmen

Angesichts des Berichts von Minister Klaus Holetschek im morgigen (13.07.) Gesundheitsausschuss zum Thema: "Gute Pflege. Daheim in Bayern" kritisiert die gesundheitspolitische Sprecherin Ruth Waldmann die Untätigkeit der bayerischen Staatsregierung beim Thema steigende Pflegeheim-Kosten. Waldmann: "Für Familien und Pflegebedürftige ist es in Bayern besonders teuer: Die Zuzahlungen im Freistaat liegen über dem Bundesdurchschnitt und haben sich in den letzten dreieinhalb Jahren um über 20 Prozent erhöht."

Neben den Eigenanteilen für die reine Pflege sowie Unterkunft und Essen müssen Pflegebedürftige und Angehörige auch Investitionen bezahlen. Die Kosten dafür setzen sich aus Renovierungen, Um- und Neubauten zusammen und machen in Bayern fast 20 Prozent der Zuzahlungen in Pflegeheimen aus. Die Gesundheitspolitikerin erklärt dazu: "Die Staatsregierung könnte und müsste die Investitionskosten stärker fördern, um damit die Eigenanteile zu senken. Eine Forderung, die wir seit Jahren bei allen Haushaltsverhandlungen stellen. Und auch Krankenkassen und das Bundesgesundheitsministerium geben uns recht: Eine starke Beteiligung der Länder an den Investitionskosten würde Pflegebedürftigen und ihren Familien maßgeblich helfen."

Ruth Waldmann wirft dem bayerischen Gesundheitsministerium vor, die Verantwortung auf Berlin zu schieben. Doch auf Bundesebene seien bereits die ersten Schritte zur Entlastung eingeleitet worden. Die jüngst beschlossene „kleine Pflegereform“ der Großen Koalition reduziere die Eigenanteile der Heimbewohnerinnern und -bewohner. Somit sinkt der Eigenanteil für die reine Pflege im ersten Jahr um 5 Prozent, im zweiten Jahr um 25 Prozent, im dritten Jahr um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 70 Prozent. "Die Bundesregierung hat nun vorgelegt, es wird also höchste Zeit, dass die Staatsregierung nun nachzieht und Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen entlastet," so die stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses.

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