Aiwangers Erklärung im Freie-Wähler-Maskenskandal ist bewusste Irreführung

18. Juli 2021

SPD-Fraktionschef Florian von Brunn: Hilfe für Betrüger wäre Rücktrittsgrund – Herr Aiwanger muss jetzt alle Unterlagen offenlegen

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Florian von Brunn hält die Pressemitteilung des Wirtschaftsministers Hubert Aiwanger vom Freitag im Freie Wähler-Maskenskandal für ein durchsichtiges Ablenkungsmanöver: „Herr Aiwanger versucht, die Öffentlichkeit in die Irre zu führen. Der Wirtschaftsminister hat offenbar einem Parteifreund von den Freien Wählern geholfen, Masken mit gefälschten Zertifikaten an die Behörden zu verkaufen – wenn auch unwissentlich. Anderen Unternehmern ist diese besondere Hilfe durch den Wirtschaftsminister nicht zuteilgeworden. Das ist ein Amigogeschäft mit schlimmen Folgen. Wenn sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als wahr erweisen, ist das für mich ein Rücktrittsgrund!“

Von Brunn verlangt von Hubert Aiwanger, jetzt alle Unterlagen und Akten zu diesem Vorfall gegenüber dem Landtag offenzulegen: „Laut Medienberichten hat Herr Aiwanger ‚Gespräche‘ mit seinem Parteifreund geführt und dann an das Landesamt geschrieben. Wir wollen jetzt genau wissen, was abgelaufen ist, was und an wen der Wirtschaftsminister alles geschrieben hat. Eine dünne Pressemitteilung reicht da nicht. Dieser Vorgang zeigt, wie Herr Aiwanger, aber auch die ganze Staatsregierung, bei den Corona-Beschaffungen gewirtschaftet haben. Echte Aufklärung dazu gab es bisher nicht. Deswegen wird eine öffentliche Untersuchung immer wichtiger.“

In der letzten Woche wurden aufgrund von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zwei Unternehmer aus der Oberpfalz wegen des Verdachts in Haft genommen, Masken mit gefälschten Zertifikaten für mehr als sieben Millionen Euro an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit verkauft zu haben. Einer der Männer ist ein Kommunalpolitiker der Freien Wähler. Hubert Aiwanger hat in einer Pressemitteilung am Freitag zugeben müssen, dass der Mann sich an ihn gewandt hatte und um Hilfe gebeten habe. Er habe sein Anliegen an das LGL weitergeleitet.

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