SPD-Fraktion klagt gegen neues Polizeiaufgabengesetz

SPD-Fraktion klagt gegen neues Polizeiaufgabengesetz

21. Juli 2021

Rechtspolitischer Sprecher Arnold: PAG bleibt auch nach den Änderungen verfassungswidrig

Die SPD-Landtagsfraktion wird gegen das neue Polizeiaufgabengesetz vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof ziehen. Dies kündigt der rechtspolitische Sprecher Horst Arnold nach der gestrigen (20. Juli) Verabschiedung des umstrittenen Polizeiaufgabengesetzes an.

„Die Staatsregierung und die sie tragenden Fraktionen CSU und Freie Wähler hätten im Gesetzgebungsverfahren zeigen können, was sie eigentlich können sollten und was ihr Job ist: Dafür zu sorgen, dass der Landtag eine verfassungsgemäße Gesetzesvorlage erhält und beschließt. Dies ist aus unserer Sicht nicht geschehen", erklärt Arnold.

Die SPD-Fraktion wird deshalb dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) insbesondere folgende neue bzw. geänderte PAG-Vorschriften zur Entscheidung vorlegen:

• Die mit nunmehr zwei Monaten weiterhin viel zu lange Dauer des Polizeigewahrsams,

• die gänzlich unbestimmten Regelungen zur Identitätsfeststellung an polizeilichen Kontrollstellen,

• die Prerecording-Funktion beim Einsatz von Bodycams,

• die völlig unbestimmte Zuverlässigkeitsüberprüfung in Art. 60a PAG.

"Als SPD-Landtagsfraktion kämpfen wir nicht nur im Parlament, sondern auch vor Gericht für die Freiheitsrechte und den Rechtsstaat. Wir wollen Bürgerinnen und Bürger schützen und nicht überwachen oder verunsichern", erklärt der Rechtspolitiker Arnold.

Er verweist zudem auf den Kurswechsel der Freien Wähler in Sachen PAG. Im Jahr 2018 hatten sie noch gegen das PAG-Neuordnungsgesetz gestimmt. Die Zustimmung jetzt sei daher erstaunlich, denn die Novelle ziehe dem Polizeiaufgabengesetz nicht einmal die „giftigsten“ Zähne. "Aber die Freien Wähler haben auch die Seiten gewechselt", stellt Arnold fest.

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