Expertenanhörung: Zugang zu bayerischen Krisendiensten für Menschen in Not ausbauen

Expertenanhörung: Zugang zu bayerischen Krisendienste für Menschen in Not ausbauen

15. Oktober 2021

Sozialexpertin Doris Rauscher und Gesundheitsexpertin Ruth Waldmann: Psychatrische Unterbringung durch Ausbau der Krisendienste senken - Fokus auf Angebote für Kinder und Jugendliche schärfen

Die Vorsitzende des Sozialausschusses Doris Rauscher und die gesundheitspolitische Sprecherin Ruth Waldmann sprechen sich nach der gemeinsamen Expertenanhörung von Gesundheits- und Sozialausschuss im Bayerischen Landtag dafür aus, das Psychisch-Kranken-Hilfegesetz (PsychKHG) nachzubessern und die Empfehlungen der Fachleute umzusetzen. Alle Expertinnen und Experten machten deutlich, dass Unterbringungen in der Psychiatrie zu senken seien und Zwangsmaßnahmen so weit wie möglich verhindert werden müssen.

SPD-Gesundheitssprecherin Waldmann fordert daher, sozialpsychiatrische Dienste gesetzlich zu verankern, flächendeckend auszubauen und personell ausreichend auszustatten. "Menschen mit einer psychischen Belastung brauchen schnelle und unkomplizierte Hilfe. Krisendienste sind hier ein wichtiges Mittel, um genau das zu erreichen. Ziel muss es sein, mehr Menschen in Not auf diese Hilfsangebote aufmerksam zu machen."

Die Sozialexpertin Doris Rauscher betont außerdem, das Augenmerk sei verstärkt auf Kinder und Jugendliche zu richten und mehr Angebote für Kinder mit seelischen Problemen zu schaffen. Die Vorsitzende des Sozialausschusses erklärt: "Durch die Corona-Krise haben seelische Krankheiten gerade unter Kindern und Jugendlichen stark zugenommen. Sie benötigen daher eine Betreuung, die gezielt ihren Bedürfnissen entspricht. Die bayerischen Krisendienste müssen daher so ausgebaut werden, dass sie auch diesen Anforderungen gerecht werden."

Beide SPD-Politikerinnen setzen sich dafür ein, dass die Verbesserungsvorschläge der Expertenanhörung eine stärkere Berücksichtigung finden, um so auch die Rechte und Stellung der Betroffenen zu stärken. Beispielsweise solle ein sogenannter Landespsychiatriebeirat als übergreifendes und beratendes Qualitätssicherungsorgan und als Impulsgeber für die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung eingesetzt werden. "Wenn die Mehrheitsfraktionen schon eine Anhörung zur Evaluation des Psychisch-Kranken-Hilfegesetz machen, dann müssen sie auch offen dafür sein, dringende Verbesserungen vorzunehmen," so Waldmann und Rauscher.

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