SPD-Haushaltspolitiker Harald Güller: Bewertung nur nach Grundstück und Wohnfläche reicht nicht aus - Grundsteuer C hätte mehr Bauland mobilisieren können
Das neue bayerische Grundsteuergesetz schafft große Ungerechtigkeiten. Dies stellt der Haushaltspolitiker Harald Güller nach der heutigen (15.12.) Pressekonferenz von Finanzminister Albert Füracker fest. Hauptkritikpunkt: Für die Besteuerung eines Grundstücks werden lediglich die Grundstücksfläche und die Wohnfläche herangezogen, aber nicht der Wert. Beispielsweise wird dadurch in einer Kommune für ein Grundstück an einer viel befahrenen Straße genauso viel Steuer fällig wie für ein gleich großes, wesentlich wertvolleres Grundstück in bester Lage. Dasselbe gilt für gleich große Häuser, egal, ob neu gebaut, frisch saniert oder aus den 1960er Jahren stammend. "Das Bundesgesetz stellt eine sehr gute und gerechte Lösung dar. Die Staatsregierung hätte es einfach übernehmen sollen, sie verpasst eine große Chance. Dass Finanzminister Füracker sich jetzt auch noch als Entbürokratisierer feiert, kann ich nicht verstehen", erklärt der Augsburger Abgeordnete.
Im Gesetz der Staatsregierung fehlt außerdem die sogenannte Grundsteuer C. Damit kann die Baulandmobilisierung verbessert werden, indem Kommunen die Möglichkeit erhalten, zusätzliche Steuern auf unbebaute Grundstücke zu erheben. "Viele eigentlich baureife Grundstücke in Bayern werden aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht bebaut. Hier steht reine Spekulation auf noch höhere Gewinne im Vordergrund. Die Staatsregierung erweckt hier den Anschein, sich zum Handlanger von Spekulanten zu machen", erklärt Güller.
Die Reform der bisher bundeseinheitlichen Grundsteuer war notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 wegen veralteter Bewertungsgrundlagen eine neue Gesetzgebung eingefordert hatte. Der Bund hat unter dem damaligen Finanzminister Olaf Scholz ein Grundsteuergesetz erlassen, das es den Ländern durch eine Öffnungsklausel ermöglicht, eigene Gesetze zu erlassen. Das Grundsteueraufkommen beträgt in Bayern etwa 1,9 Milliarden Euro und wird von den Kommunen erhoben. Die Erhebung nach dem neuen Gesetz soll erstmals im Jahr 2025 stattfinden.