SPD-Landtagsfraktion fordert Übergangsregelung für gut integrierte Geflüchtete

SPD-Landtagsfraktion fordert Übergangsregelung für gut integrierte Geflüchtete

24. Februar 2022

Asylpolitische Sprecherin Alexandra Hiersemann: Mehr Chancen für Menschen, die bereits Teil unserer Gesellschaft sind

Die SPD-Landtagsfraktion will mehr Rechte für gut integrierte Geflüchtete in Bayern. In einem aktuellen Antrag, der heute (24.02.) im Rechtsausschuss beraten wird, fordert Alexandra Hiersemann, Sprecherin für Asyl- und Flüchtlingspolitik der SPD-Landtagsfraktion, die Einführung einer sogenannten Vorgriffsregelung zum Aufenthaltsrecht. "Nachdem die neue Bundesregierung einen grundsätzlichen Wechsel in der Migrationspolitik angekündigt hat, sind auch die Länder angehalten, hier gleich zu ziehen", betont Hiersemann. "Die bayerische Abschiebepraxis verletzt diese Pläne jedoch bislang! Deshalb fordern wir eine Vorgriffsregelung in Bayern, um dem erklärten Ziel der Bundesregierung Rechnung zu tragen."

Im Rahmen des vereinbarten Chancen-Aufenthaltsrechts könnten Ausländerbehörden zukünftig die Möglichkeit einer einjährigen Aufenthaltserlaubnis prüfen. Dies betrifft Fälle von geflüchteten Menschen, die seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Auch soll in Zukunft bei gut integrierten Jugendlichen und Erwachsenen bis zum 27. Lebensjahr, die bereits seit drei Jahren in Deutschland lebten, künftig die Erteilung einer zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis geprüft werden können. Diese geplante Gesetzesänderung muss zunächst auf Bundesebene umgesetzt werden, weswegen aktuell die bayerischen Behörden noch nicht daran gebunden sind. "Mithilfe einer Vorgriffsregelung könnte in genau diesen Fällen vermieden werden, dass Personen abgeschoben werden, die unter der zukünftigen bundesgesetzlichen Regelung bleiben dürften!", so der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Horst Arnold.

Da die Änderung des Aufenthaltsrechts auf Bundesebene Zeit in Anspruch nehmen wird, fordert die SPD-Landtagsfraktion, Geflüchteten, die die oben genannten Kriterien zum Aufenthalt erfüllen, eine Ermessensduldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 des Aufenthaltsgesetzes zu erteilen. Bereits in der Vergangenheit hatten einzelne Bundesländer Vorgriffsregelungen getroffen, wie zum Beispiel in Hessen, Schleswig-Holstein und in Niedersachsen. Auch aktuell haben bereits einzelne Bundesländer auf den angekündigten Paradigmenwechsel reagiert. So wurde zum Beispiel den Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz nahe gelegt, dass in Bezug auf das vereinbarte Chancen-Aufenthaltsrecht Fälle zunächst zurückpriorisiert werden sollen.

"Wir wollen eine neue Chance für die Menschen schaffen, die bereits ein fester Teil unserer Gesellschaft geworden sind", betont die mittelfränkische Abgeordnete. „Langfristig muss die Gesellschaft die Integrationsleistung von Geduldeten mehr würdigen, damit auch in Bayern eine humane Migrationspolitik stattfinden kann", betont Hiersemann.

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