SPD-Antrag: Vorbereitungen für Geflüchtete aus der Ukraine treffen - Schnelles Handeln!

28. Februar 2022

Alexandra Hiersemann: Bayern muss sich umgehend mit seinen solidarischen Pflichtaufgaben auseinandersetzen

Mit dem Beginn des völkerrechtswidrigen militärischen Angriffs am frühen Morgen des 24. Februars 2022 durch Russland hat der Konflikt in der Ukraine eine neue Eskalationsstufe erreicht. Die Menschenrechtslage der Zivilbevölkerung in der Ukraine verschlechtert sich mit den anhaltenden Kämpfen zwischen ukrainischen und russischen Truppen zunehmend. Der UNHCR rechnet insgesamt mit rund 4 Millionen Flüchtlingen, nach vorläufigen Schätzungen befinden sich zum jetzigen Zeitpunkt bereits mehr als 500.000 Ukrainerinnen und Ukrainer auf der Flucht. „Deutschland und insbesondere auch Bayern muss sich daher umfassend auf die Aufnahme von geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer vorbereiten“, so die ausländer- und asylpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Alexandra Hiersemann.

Ergänzend zu Bundesüberlegungen zur unbürokratischen Erteilung eines vorübergehenden Schutzes von Geflüchteten nach § 24 AufenthG gemäß der Richtlinie 2001/55/ EG, muss die Staatsregierung in ihrer eigenen Zuständigkeit unverzüglich einen Krisenstab zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine einrichten. Hiersemann: „Aufgabe des Krisenstabs muss es sein, vorhandene Kapazitäten zur Unterbringung zu identifizieren und die Verteilung in den Kommunen zu koordinieren, um eine reibungslose Aufnahme zu gewährleisten." Verschiedene bayerische Städte und Landkreise prüfen bereits Möglichkeiten zur Unterbringung der ankommenden ukrainischen Geflüchteten. „Nun gilt es alle Kräfte zu bündeln, um den Betroffenen schnellstmöglich zu helfen – insbesondere die Staatsregierung muss ihren solidarischen Pflichten Rechnung tragen!“, so der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Horst Arnold.

Nach aktuellen Plänen der Bundesregierung sollen Geflüchtete aus der Ukraine kein Asylverfahren durchlaufen, sondern einen vorübergehenden Schutz in der EU für bis zu drei Jahren erhalten. Damit verbunden wäre unter anderem auch eine Arbeitserlaubnis für die Betroffenen sowie Zugang zu Bildung für Minderjährige und medizinische Versorgung. „Dies ist ein begrüßenswerter Vorstoß der Bundesregierung und ein wichtiges Zeichen für die Menschen aus der Ukraine“, so Arnold. Sollte sich jedoch wider Erwarten eine andere Entwicklung abzeichnen, stellt Arnold gegenüber der Bayerischen Staatsregierung unmissverständlich klar: „In diesem Fall müsste den ukrainischen Staatsangehörigen die Möglichkeit zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz gegeben werden, sowie die Erteilung eines Abschiebungsverbot nach § 60a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes!“

Hiersemann bringt ihre Forderungen an die Staatsregierung auf dem Punkt: „Bayern muss nun unverzüglich alle rechtlichen und integrationspolitischen Hebel in Bewegung setzen, um diesen Kraftakt zu leisten!“ Frühzeitig und vorausschauend müssen die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um den Neuankömmlingen einen Neustart hier in Bayern zu ermöglichen. Die Staatsregierung muss die Kommunen in dieser beispielslosen Situation vollumfänglich unterstützen. Hiersemann: „Wenn wir es mit unserer viel verkündeten Solidarität ernst meinen, müssen wir diesen Menschen nun eine Zukunftsperspektive aufzeigen – mit allem was dazu gehört!“

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