Rechtspolitischer Sprecher Horst Arnold in Pressekonferenz: Grundrechte sind höchstes Gut – Zuverlässigkeitsprüfung ist in jetziger Form verfassungswidrig
Der rechtspolitische Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion Horst Arnold hat sich heute (31.03.) bei einer Pressekonferenz zum umstrittenen Polizeiaufgabengesetz besorgt in Hinblick auf den G7-Gipfel in Elmau geäußert.
Seit der Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) im Jahr 2018 durch die Koalition aus CSU und Freie Wähler hat die Bayerische Polizei sehr umstrittene zusätzliche Rechte. Die SPD-Landtagsfraktion hat Anfang dieses Jahres Klage gegen das PAG eingereicht. Aus ihrer Sicht ist das PAG in Teilen verfassungswidrig.
Einer der Hauptkritikpunkte der SPD: die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung. Dazu Horst Arnold: "Die Zuverlässigkeitsprüfung wird auch beim G7-Gipfel eine große Rolle spielen. Zum Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer verhängt die Polizei ein erweitertes Betretungsverbot. Das bedeutet, dass nur in Ausnahmefällen Menschen Zutritt auf das abgesperrte Gelände erhalten. Diejenigen, die Zugang bekommen wollen, müssen sich jener Sicherheitsüberprüfung unterziehen, die verfassungsrechtlich höchst fragwürdig ist, weil sie im Kern nicht präzise genug definiert ist."
So sei nicht klar, wer anhand welcher Kriterien überprüft werde. Das betrifft also Journalistinnen und Journalisten, Anwohnerinnen und Anwohner, Mitarbeitende von Cateringfirmen oder ähnliches. Auch sei nicht bekannt, was mit den Daten geschieht, die bei der Überprüfung erhoben werden. Mit der Klage erhofft sich die SPD Aufklärung, aber vor allem Rechtssicherheit für die Menschen. "Polizeiliches Handeln muss sich an rechtsstaatliche Regeln halten und unsere Grundrechte schützen. Wir sagen Ja zu Sicherheit, aber ein klares Nein zu Willkür!", so Arnold.
Prof. Dr. Mark A. Zöller, Lehrstuhlinhaber für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und das Recht der Digitalisierung an der LMU München, vertritt die SPD-Landtagsfraktion vor Gericht. Die Klage wird heute auch im Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags beraten.
Handout zur Pressekonferenz