Soziale Energiewende: SPD-Landtagsfraktion legt neues Klimaschutzgesetz vor

26. April 2022

SPD-Fraktionschef von Brunn: Wir verbinden Unabhängigkeit von Russland mit gerechtem Klimaschutz für Bayern

Die SPD-Landtagsfraktion hat im Landtag ein neues Klimaschutzgesetz für Bayern vorgelegt. SPD-Fraktionschef Florian von Brunn betont: "Wir als SPD wollen mit unserem sozialen Klimaschutzgesetz im Interesse unserer Kinder erreichen, dass Bayern bis 2040 klimaneutral ist und wir so schnell wie möglich unabhängig von russischem Öl, Kohle und Gas werden. Nachdem es CSU und Freie Wähler bis heute nicht geschafft haben, sich auf ein längst überfälliges neues Gesetz für den Freistaat zu einigen, bringen wir als SPD ein zukunftsorientiertes Klimaschutzgesetz in den Landtag ein. Wir setzen dabei auf einen neuen Schub für die Energiewende und den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, gerade auf dem Land. Wichtig ist uns als SPD zudem, dass es beim Klimaschutz gerecht zugeht!"

Von Brunn unterstreicht, dass das Gesetz der SPD ein großer Schritt in Richtung Klimaneutralität sei: "Wir wollen, dass unser Bayern bis 2040 klimaneutral ist und wir so schnell wie möglich unabhängig von russischem Öl, Kohle und Gas werden. Dafür wollen wir mit unserem Gesetzentwurf den CSU-Windkraftstopp 10H abschaffen und eine Photovoltaik-Pflicht beim Neu- und Umbau einführen. Außerdem soll die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken vorangebracht und aus der Eisenbahnbehörde BEG die Bayerische Mobilitätsgesellschaft werden. Sie würde die Landkreise bei landkreisübergreifenden Expressbussen unterstützen."

Der SPD-Fraktionsvorsitzende und Umweltexperte verweist auch auf weitere Innovationen in dem Gesetzentwurf der SPD gegenüber der derzeitigen Situation in Bayern: "Unser Klimaschutzgesetz enthält einen Nachsteuerungsmechanismus: Wenn die Klimaziele verfehlt werden, muss sofort reagiert werden. Außerdem müssen alle neuen Gesetze und Ausgaben des Freistaats überprüft werden, ob sie klimagerecht sind. Besonders wichtig für uns als SPD ist aber, dass das Gesetz auch zu Gerechtigkeit beim Klimaschutz verpflichtet. Niemand soll in Bayern durch die Klimapolitik unfair benachteiligt werden. Deswegen schreibt das Gesetz vor, dass die Verteilungswirkung von Klimamaßnahmen überprüft wird."

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