Verfassungsschutzgesetz-Urteil bestätigt massive Kritik der BayernSPD-Landtagsfraktion

26. April 2022

SPD-Rechtsexperte Horst Arnold: Urteil ist juristische Ohrfeige aus Karlsruhe

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Horst Arnold begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Bayerische Verfassungsschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig ist. Die SPD-Fraktion hatte das 2016 von der damaligen CSU-Staatsregierung grundlegend novellierte Gesetz scharf kritisiert und einen umfangreichen Änderungsantrag eingereicht, der von der CSU-Fraktion abgelehnt wurde.

"Das Bundesverfassungsgericht hat heute unsere jahrelange Kritik an dieser willkürlichen CSU-Gesetzgebung bestätigt. Unser dringender Taterdacht, dass von der damaligen Staatsregierung und CSU-Fraktion gerade im sensiblen Bereich der Grundrechte höchst oberflächlich, beliebig und tatsächlich auch verfassungswidrig gearbeitet wurde, hat sich bewahrheitet. Das Urteil ist ein starkes Signal in Richtung CSU: Grundsatzfragen wie das Verhältnis von Polizei und Verfassungsschutz sind keine unverbindlichen Ideen, sondern rechtsstaatliche Prinzipien, an die sich auch eine CSU-Landesregierung zu halten hat", so Arnold.

Polizei und Verfassungsschutz seien verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Aufgaben und Befugnissen, betont Arnold. "Das bedeutet, dass die Polizei für die Gefahrenabwehr und für die Strafverfolgung zuständig ist und deshalb auch über Eingriffsbefugnisse verfügt und dass der Verfassungsschutz eben nicht dafür zuständig ist, sondern ausschließlich für die Sammlung und Auswertung von Informationen – und deshalb auch keine Eingriffsbefugnisse haben darf. Es darf keine Verpolizeilichung der Geheimdienste und keine Vergeheimdienstlichung der Polizei geben. Das hat auch das höchste deutsche Gericht erkannt und gebietet der Bayerischen Staatsregierung nun Einhalt."

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass mehrere Vorschriften des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes wie "Wohnraumüberwachung" oder die "Auskunft über Verkehrsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung" unvereinbar mit dem Grundgesetz sind, weil sie unter anderem gegen Grundrechte wie das Persönlichkeitsrecht, die Unverletzlichkeit der Wohnung oder das Fernmeldegeheimnis verstoßen.

"Das ist alles in allem ein desaströses Ergebnis und eine juristische Ohrfeige aus Karlsruhe für die Bayerische Staatsregierung", so Horst Arnold.

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