Seniorenmitwirkungsgesetz: Mehr Rechte für Bayerns Seniorinnen und Senioren für mehr Selbstbestimmung

Seniorenmitwirkungsgesetz: Mehr Rechte für Bayerns Seniorinnen und Senioren für mehr Selbstbestimmung

29. Juni 2022

Sozialpolitische Sprecherin Doris Rauscher: Gesetzentwurf nimmt Kommunen nicht in die Pflicht, räumt älteren Menschen keine Mitsprache ein und bleibt damit zahnloser Tiger!

Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Doris Rauscher ist enttäuscht über die heutige Vorstellung des Gesetzentwurfs von CSU und Freien Wählern für ein Seniorenmitwirkungsgesetz, der keine Verbesserung der Rechte von Seniorinnen und Senioren enthält.

„Viele bayerische Seniorinnen und Senioren hatten große Hoffnung. Diese hat sich heute zerschlagen, denn das geplante Gesetz sieht, anders als von uns gefordert, keine rechtliche Grundlage für kommunale Seniorenbeiräte oder -vertretungsformen vor. Doch ohne verlässliches seniorenpolitisches Engagement können wir die Situation älterer Menschen nicht verbessern – das Kernanliegen unseres Gesetzentwurfs aus dem Jahr 2017.“

Bereits 2018 wurde das Seniorengesetz im Koalitionsvertrag verankert, ohne dass sich seitdem die Rechte der Seniorinnen und Senioren im Freistaat verbessert haben. Gleichzeitig hatten CSU und Freie Wähler den Gesetzentwurf der SPD für ein Seniorengesetz konsequent abgelehnt.

Nach den heute bekannt gewordenen Eckpunkten des Gesetzentwurfs hätten Seniorinnen und Senioren in den Kommunen nicht die gleichen Rechte, für ihre Belange einzutreten. In manchen Gemeinden könnten sie weiterhin keine demokratisch gewählten Seniorenbeiräte einsetzen, kritisiert die Vorsitzende des Sozialausschusses im Bayerischen Landtag.

„Echte politische Partizipation in den Kommunen sieht anders aus. Wir fordern eine gesetzliche Verankerung, für verlässliche Mitspracherechte. Ich werde mich weiterhin für die Rechte der Seniorinnen und Senioren in unseren Kommunen starkmachen“, betont Rauscher.

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