Der Bundesgerichtshof hat seinen Beschluss vom 05.07.2022 veröffentlicht, wonach das Verhalten der (früheren) CSU-Abgeordneten Nüßlein und Sauter in der Maskenaffäre nicht als Bestechlichkeit strafbar ist. Für Landtagsvizepräsident Markus Rinderspacher, Mitglied im Untersuchungsausschuss „Maske“, ändert diese Entscheidung nichts an der Verwerflichkeit der CSU-Maskenaffäre.
„Die CSU-Politiker Sauter und Nüßlein haben ihr Mandat ausgenutzt, um in der Krise gnadenlos Kasse auf Kosten der Allgemeinheit zu machen. Das ist und bleibt verwerflich! Beide sollten jetzt die Chance nutzen und dem Untersuchungsausschuss endlich Rede und Antwort stehen, das haben sie bisher mit Blick auf die Ermittlungsverfahren verweigert. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs offenbart eine Lücke, die dringend geschlossen werden muss. Der Gesetzgeber hat bisher nicht mit der Unverfrorenheit solcher CSU-Politiker gerechnet, die ihr Mandat hemmungslos kommerzialisieren.
Die Ampel-Koalition hat bereits vereinbart, das Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung zu reformieren. Das ist auch notwendig. Die Menschen haben kein Verständnis dafür, wenn Politikerinnen und Politiker, die unter Ausnutzung ihres Mandats riesige Summen nebenher einstreichen, auch noch straffrei bleiben. Der Bundesgerichtshof hat auch darauf hingewiesen, dass das Korruptionsdelikt der missbräuchlichen Einflussnahme, das in zwei von der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen völkerrechtlichen Abkommen vorgesehen ist, noch nicht in das deutsche Recht überführt wurde. Unabhängig von der rechtlichen Aufarbeitung haben sich beide CSU-Politiker für öffentliche Ämter moralisch für alle Zeiten disqualifiziert.“