Hochschulpolitik: Innovationsgesetz ohne Innovationen

13. Juli 2022

Chance verpasst: Was CSU und Freie Wähler vorgelegt haben, bringt Bayerns Hochschulen nicht voran. Die SPD hat daher ein ganzes Paket an Änderungsanträgen erarbeitet, um mehr Demokratie, bessere Studien- und Arbeitsbedingungen, eine höhere Qualität bei Lehre und Forschung sowie eine ausreichende Finanzierung zu ermöglichen.

Mit dem Paket will die SPD die Lücken füllen, die im Hochschulinnovationsgesetz von CSU und Freien Wählern unübersehbar sind. Denn echte Innovationen sind in dem Entwurf nirgendwo erkennbar. „Von einer Revolution kann nicht mehr die Rede sein. Stattdessen wurden vor allem notwendige Fortschreibungen umgesetzt“, erklärt Christian Flisek, hochschulpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Diese hätten schon vor zwei Jahren vorgelegt werden können. Im Bereich der Nachhaltigkeit, Demokratie, Gleichstellung und Diversität bleibt Bayern mit seiner Gesetzesreform hinter den eigenen Ankündigungen und den Gesetzen anderer Bundesländer zurück.“

So war mehr Demokratie an Bayerns Hochschulen für die Staatsregierung offensichtlich kein Thema: Bayern bleibt das einzige deutsche Bundesland, das die Mitspracherechte der Studierenden weiterhin massiv einschneidet. Im neuen Hochschulgesetz gibt es immer noch keine verfasste Studierendenschaft. Auch im Bereich der Internationalisierung ist das sogenannte Innovationsgesetz kontraproduktiv. „Mit der Einführung von Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten findet im neuen Gesetz eine einseitige Diskriminierung statt“, kritisiert Flisek. „So werden Studierende aus Nicht-EU-Staaten abgehalten, nach Bayern zu kommen.“ Die Arbeitsbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nicht verbessert, sondern sogar verschlechtert. Die große Gruppe der nicht wissenschaftlich Beschäftigten fürchtet nun um die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze und die Höhe ihres Gehalts. Keine Verbesserung sehen CSU und Freie Wähler auch bei der Vergütung der Lehrbeauftragten vor.

Die Hochschulen und Universitäten sind seit Jahren unterfinanziert und zunehmend gezwungen, immer stärker wettbewerblich Drittmittel einzuwerben. Volkmar Halbleib, Mitglied des Wissenschaftsausschusses, fehlt auch hierzu eine Regelung im Gesetz: „Nur mit einer deutlich verbesserten Grundfinanzierung können die Hochschulen die neuen Herausforderungen wie Internationalität, Digitalisierung, Qualitätsentwicklung und modernes Hochschulmanagement bewältigen. Angesichts der prognostizierten Steigerung der Studierendenzahlen in den kommenden Jahren wäre die Garantie einer deutlichen Erhöhung der Grundfinanzierung entscheidend für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Lehre und Forschung. Aber auch hier: Fehlanzeige im Gesetz der Staatsregierung.“

Links zu den Anträgen der SPD-Landtagsfraktion:

Demokratie - Einführung der Verfassten Studierendenschaft (Drs. 18/23462) - Stärkere Mitwirkungsrechte der Hochschulgruppen (Drs. 18/23396) (Drs. 18/23460) (Drs. 18/23577) (Drs. 18/23579) (Drs. 18/23463) - Demokratischer Hochschulrat (Drs. 18/23578)

Gleichberechtigung - Durchsetzung der Gleichberechtigung (Drs. 18/23458) - Beratendes Mitglied in der Hochschulleitung (Drs. 18/23604) - Gleichstellung im Hochschulrat (Drs. 18/23578)

Verbesserung der Studienbedingungen - Keine Studiengebühren (Drs. 18/23575) - Studium mit Behinderung und chronischer Erkrankung (18/23461) - Teilzeitstudium ermöglichen (Drs. 18/23464) - Studienberatung erweitern (Drs. 18/23465) - Studierendenwerke stärken (Drs. 18/23467)

Gute Arbeitsbedingungen - Sichere Arbeitsplätze: Dienstherreneigenschaft bleibt beim Staat (Drs. 18/23573) - Vergütung von Lehrbeauftragten (Drs. 18/23466)

Qualität von Lehre und Forschung - Qualität sichern (Drs. 18/23459)

Finanzierung - Bessere Grundfinanzierung (Drs. 18/23581) - Transparenzregister für Drittmittel (Drs. 18/23574)

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