Landtagsfraktions-Vize Arif Taşdelen verlangt umgehende Offenlegung aller Details und befürchtet weiteren Verstoß.
Die SPD-Landtagsfraktion fordert aufgrund des Berichts in der Süddeutschen Zeitung die umgehende Offenlegung aller geschäftlichen Beteiligungen von Walter Nussel (CSU), Landtagsabgeordneter und Beauftragter der Staatsregierung, sowie der ehrenamtlichen bayerischen Verfassungsrichterin Nadine Pallas mit Alfred Sauter. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Arif Taşdelen sieht auch nach der Maskenaffäre keine Veränderungen bei der CSU: „Die Probleme im Freistaat, wie Energieversorgung oder Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, bleiben liegen. Aber der CSU-Filz und die Geschäfte gemeinsam mit Alfred Sauter gehen munter weiter. Mit der von den Herren Söder und Kreuzer versprochenen Transparenz ist es nicht weit her. Hauptsache, der Rubel rollt!“
Die Süddeutsche Zeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe (Freitag, 19. August 2022), dass Walter Nussel bis vor kurzem einen Geschäftsführerposten und eine vierprozentige Beteiligung bei der Silva Forst GmbH mit Sitz in Oberstdorf gehalten hat. Wenige Tage vor Inkrafttreten des neuen Abgeordnetengesetzes, das eine Veröffentlichungspflicht für solche Beteiligungen vorschreibt, hatte Nussel laut Bericht seine Anteile an seinen Sohn abgegeben. Frau Pallas, die von der CSU als Richterin am Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgeschlagen wurde, ist laut Bericht ebenso wie Alfred Sauter sogar noch in größerem Umfang an der Firma beteiligt.
Arif Taşdelen glaubt nicht an die Behauptungen von Walter Nussel und CSU-Fraktionschef Kreuzer, dass dieses Geschäft zugunsten seines Sohnes schon länger geplant war: „Wer glaubt denn bei der CSU an solche Zufälle? Zumal Herr Nussel als Beauftragter der Staatsregierung seine Geschäftsführertätigkeit bei der Firma ebenfalls nicht offengelegt hat. Dazu verpflichtet ihn aber das Gesetz über die Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung. Ich jedenfalls finde dazu keine Veröffentlichung.“
Im Gesetz über die Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung (Bayerisches Beauftragtengesetz – BayBeauftrG) vom 25. März 2019 heißt es in Artikel 1 „(3) 1 Die Beauftragten sind öffentliche Stellen im Sinne des Bayerischen Datenschutzgesetzes und als Amtsträger zur Verschwiegenheit verpflichtet. 2 Sie haben berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten, die neben der Beauftragung wahrgenommen werden, offen zu legen.“ Taşdelen sieht Markus Söder, der Nussel berufen hat, jetzt in der Pflicht, für Aufklärung zu sorgen: „Ich bin gespannt, was der Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende dazu sagt.“