SPD: Söder hat Freiheitsrechte missachtet

22. November 2022

Urteil zu Söders Corona-Ausgangssperre – SPD-Fraktionschef Florian von Brunn: Markus Söder hat Freiheitsrechte missachtet und Menschen ohne ausreichenden Grund in ihren Wohnungen eingesperrt.

SPD-Fraktionschef Florian von Brunn kritisiert Söders gescheiterte Corona-Politik:

„Markus Söder hat die Bayerinnen und Bayern ohne ausreichenden Grund und rechtswidrig eingesperrt. Er hat das bayerische Lebensgefühl – die liberalitas Bavariae – mit Füßen getreten. In seiner Geltungssucht musste er immer den Bund übertrumpfen. Der Menschenverstand sagt einem doch, dass wer allein spazieren geht oder ein Buch auf einer Bank liest, niemanden anstecken kann. Die Menschen, vor allem Kinder und Jugendliche, mussten unter seiner Wichtigtuerei leiden.

Dass alles bei ihm vor allem politisches Kalkül war, zeigt seine heutige 180-Grad-Wende in der Corona-Politik. Ich hoffe, er entschuldigt sich jetzt bei den Betroffenen. Und dabei kann er die Maskengeschäfte seiner Parteifreunde gleich in die Entschuldigung einschließen.“

Heute hat das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt, wonach die Verhängung einer "vorläufigen Ausgangssperre" in Bayern im März und April 2020 nicht rechtmäßig und damit unwirksam war. Am 24. März 2020 hatte die Bayerische Landesregierung, als erstes Bundesland, per Verordnung strenge Ausgangsbeschränkungen erlassen, sie galt rückwirkend ab dem 21. März 2020. Danach durfte die eigene Wohnung nur verlassen, wer einen triftigen Grund hatte. Bayern war mit seiner Regelung über den damaligen Bund-Länder-Beschluss hinausgegangen. Diese Ausgangssperre war unverhältnismäßig, da Kontaktbeschränkungen ausgereicht hätten.

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