SPD-Dringlichkeitsantrag: Respekt für "Gastarbeiter" - künftiger Wohlstand nur durch Fachkräfte-Zuwanderung!

15. Dezember 2022

Florian von Brunn: Ohne die 'Gastarbeiter' wären weder Wirtschaftswunder noch heutiger Wohlstand denkbar gewesen – Neustart in der Zuwanderungspolitik wichtig für Wirtschaftserfolg!

In ihrem Dringlichkeitsantrag begrüßt die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag den Neustart in der Zuwanderungspolitik und fordert eine gute Umsetzung in Bayern statt populistischer Opposition. Zugleich spricht die SPD den sogenannten „Gastarbeitern“ ihren Dank und Respekt aus. Florian von Brunn, SPD-Fraktionsvorsitzender, betont: "Ohne die 'Gastarbeiter' wäre weder das Wirtschaftswunder noch unser heutiger Wohlstand denkbar gewesen. Das zeigt auch, wie wichtig die neue Zuwanderungs- und Einbürgerungs-Politik der Bundesregierung ist. Sie ist eine der Voraussetzungen für unseren künftigen Wirtschaftserfolg in Deutschland."

Von Brunn warnt, dass eine gute Zukunft und der Wohlstand der Menschen in diesem Land durch den sich verschärfenden Fachkräftemangel gefährdet sind: "Wir brauchen die Zuwanderung von Fachkräften. Und wir müssen dafür sorgen, dass die Fachkräfte auch hierbleiben. Zum Beispiel mit größtmöglicher rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Teilhabe. Außerdem ist eine familienfreundliche Umsetzung in Bayern überfällig. Nur wenn eingewanderte Fachkräfte und ihre Familien sich in Bayern willkommen und wertgeschätzt fühlen, werden sie sich entscheiden, dauerhaft zu bleiben. Der Landtag in Bayern muss hier ein Zeichen setzen."

Der integrations- und migrationspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Arif Taşdelen, selbst Kind eines Gastarbeiters aus der Türkei, erklärt: "Gerade die Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts ist nach viele Jahrzehnten überfällig. Wir brauchen einen besseren Zugang zur Staatsbürgerschaft, für die Menschen, die zu uns gekommen sind. Damit sie hier nicht nur arbeiten und Steuern zahlen, sondern zum Beispiel auch wählen können. Dazu gehören eine erleichterte Einbürgerung und die doppelte Staatsbürgerschaft.“

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