„Die derzeitigen Regeln für die Heimaufsicht bringen nur mehr Papierkram, aber zu wenig Schutz der Menschen in der Pflege“, kritisiert Ruth Waldmann, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion und stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Pflege. Durch die gestrige Sachverständigenanhörung im Landtag sieht sich die SPD in ihrer Kritik bestätigt und erneuert daher ihre Forderungen für eine Reform: mehr Unabhängigkeit, bessere Kontrollen, ein konsequenteres Durchgreifen bei Missständen und eine verbesserte Kooperation aller zuständigen Stellen.
Die Sachverständigen haben in der gestrigen Anhörung deutlich gemacht, dass das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz in Teilen nachgebessert werden muss. Viele der Forderungen decken sich mit dem, was wir als SPD-Fraktion in den letzten Monaten und Jahren immer wieder gefordert und vorgeschlagen haben: Die Sachverständigen betonen, dass es nicht mehr, sondern bessere Kontrollen braucht. Dass qualifiziertes Personal aus verschiedenen Fachbereichen in der Heimaufsicht notwendig ist. Dass es klare Kriterien für die Kontrollen geben muss, und dass die verantwortlichen Stellen und Behörden besser zusammenarbeiten müssen.
Eine mögliche Reform könnte darin bestehen, die Heimaufsichten wieder auf der überörtlichen Ebene der Regierungen anzusiedeln, um so ihre Unabhängigkeit und eine landkreisübergreifende Zusammenarbeit sicherzustellen. Zudem müssen die gesetzlichen Regelungen so klar formuliert werden, dass festgestellte Missstände auch tatsächlich zu konsequentem Handeln führen.
Ruth Waldmann: „Auch wenn in den meisten Einrichtungen gute Pflege engagiert geleistet wird, zeigt sich, dass die Qualitätskontrolle durch die Heimaufsicht vielfach nicht geeignet funktioniert. Die bisherigen Regelungen sind oft praxisfern und haben teils schlimme Mängel nicht erkennen und abstellen können. Im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen muss der Schutz jedoch jederzeit zuverlässig funktionieren! Die erschreckenden Missstände in Schliersee und in Augsburg haben nicht nur die Gesundheit von Menschen gefährdet, sondern sogar Leben gekostet. Solche Skandale darf es in Zukunft nicht noch einmal geben. Die Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern hat monatelang nur zugesehen und keine wirksamen Maßnahmen ergriffen. Die Heimaufsicht muss im Fall von gravierenden Missständen schnell und konsequent durchgreifen und auch bereit sein, Pflegeheime zu schließen, wenn das Leben von Menschen in Gefahr ist.“
Doris Rauscher, Vorsitzende des Sozialausschusses: „Wichtig ist es auch, sehr genau hinzuschauen und zu unterscheiden, ob es um Pflege im Bereich Altenhilfe oder um Eingliederungshilfe vom Menschen mit einer Behinderung geht. Denn Menschen mit Behinderung und ältere Menschen mit Pflegebedarf haben sehr unterschiedliche Bedürfnisse und müssen demgemäß auch rechtlich unterschiedlich betrachtet werden. Das gilt vor allem auch im Hinblick auf das Thema Wohnen. Die Expertinnen und Experten haben sehr deutlich gemacht, dass in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen der Schwerpunkt der Überprüfung auf die Lebensqualität, die Teilhabemöglichkeiten und die Selbstbestimmung der dort lebenden Menschen gelegt werden muss. Pflege spielt in diesen Wohnformen zwar auch eine wichtige Rolle, im Vordergrund stehen jedoch die Teilhabeziele von Menschen mit Behinderungen. Diese müssen handlungsleitend sein.“