Hat Finanzminister Füracker die Abgabefrist für die Grundsteuer nur verlängert, weil die Staatsverwaltung selbst zu spät dran war? Diesen Verdacht hegt der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Klaus Adelt, der auf zwei Anfragen zu diesem Thema vom CSU-geführten Finanzministerium nur ausweichende Antworten erhielt. Demnach hat Minister Füracker keinerlei Informationen darüber, wie viele Grundsteuererklärungen der Freistaat selbst ausarbeiten muss und ob diese zum ursprünglichen Fristende am 31. Januar eingereicht waren.
„Wie kann es sein, dass der Finanzminister keine Kenntnis darüber hat, ob die Grundsteuererklärungen, für die die Staatsregierung verantwortlich ist, vorliegen?“, fragt sich Klaus Adelt. „Im Unwissen darüber die Abgabefrist bis zum 30. April zu verlängern, hat schon ein gewaltiges Geschmäckle. Aber immerhin entgeht der Freistaat so dem möglichen Vorwurf, in Steuersachen schludrig zu sein. Denn natürlich profitiert er auch selbst von der eigentlich bürgerfreundlichen Fristverlängerung.“
Adelt sieht im Vorgehen von Finanzminister Füracker eine neue Variante des sprichwörtlichen bayerischen Sonderwegs: „Das Vorgehen erweckt schon den Eindruck, als wolle der Minister in eigener Sache etwas nachjustieren und mögliche Versäumnisse vertuschen. Durch eine Speziallösung, die bundesweit einmalig ist – eine Fristverlängerung ausschließlich in Bayern und für Bayern. Bayerische Behörden inklusive.“ Die Ausrede des Ministers, es gebe keine zentrale Erfassung der staatlichen Grundsteuerzahlungen und die Erstellung einer solchen sei zu aufwendig, überzeugt den SPD-Politiker nicht. Nachdem CSU und Freie Wähler sich gerne damit rühmen, eines der unbürokratischsten Grundsteuergesetze verabschiedet zu haben, sollen sie sich auch an ihren Versprechungen messen lassen. Ein zu großer Aufwand darf keine Ausrede für fehlende und vor allem fristgerechte Informationen sein.