Bericht zu umstrittener Polizeisoftware VeRa: SPD sieht weiteren Klärungsbedarf

08. März 2023

Rechtspolitischer Sprecher Horst Arnold: Software birgt hohes Sicherheitsrisiko und es gibt nach wie vor keine Rechtsgrundlage zur Nutzung – CSU und Freie Wähler haben hier vorschnell viele Millionen Euro ausgegeben!

Nach dem Bericht des Innenministeriums im Innenausschuss des Bayerischen Landtags zur umstrittenen Polizeitsoftware VeRa (Verfahrensübergreifende Recherche und Analyse) seien weiter viele Fragen offen, kritisiert die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag. Ihr rechtspolitischer Sprecher Horst Arnold betont: „Die Palantir-Software VeRa ermöglicht es der Polizei, viele Datenbanken gleichzeitig zu durchsuchen und Querverbindungen sichtbar zu machen. Sie ist jedoch datenschutzrechtlich umstritten. Die schlichte Feststellung des Innenministeriums, dass der Quellcode keine Sicherheitslücke aufweist, ändert nichts an dem ganz erheblichen Gefahrenpotential der Software.“ Die Feststellung führt nun jedoch dazu, dass das vertragliche Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist. Eine Rechtsgrundlage ist jedoch in weiter Ferne.

Im Jahr 2022 wurden für Lizenz- und Gutachtengebühren bereits 2,65 Mio. Euro ausgegeben. Bereits damals wurde der Vertrag auf fünf Jahre mit einem Kostenvolumen von jährlich 5 Millionen Euro geschlossen. „Bis heute liegt jedoch noch nicht einmal ein Entwurf für eine entsprechende Rechtsgrundlage im Polizeiaufgabengesetz vor, der von uns bewertet werden könnte“, so Horst Arnold. „Immerhin bekannte sich die Staatsregierung nunmehr auf Grund unserer Bedenken und Forderungen sowie der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dazu, dass die Inbetriebnahme dieser komplexen und gefährlichen Software einer entsprechend klaren Rechtsgrundlage bedarf.“ Im Raum steht hier die Gefahr von ganz erheblichen verfassungswidrigen Eingriffen in Grundrechte (Datamining etc.), die es zwingend zu vermeiden gilt.

„Man stelle sich vor, dass man einen sündhaft teuren Hightech-Sportwagen erwirbt. Die Staatsregierung will ihn um jeden Preis für fünf Jahre mieten, ohne sich im Vorfeld um die notwendige Betriebszulassung zu kümmern. Der heutige Bericht erläutert allenfalls die Funktionsfähigkeit, mangels Betriebsgenehmigung und Straßenzulassung – Rechtsgrundlage im PAG – muss das gute Stück jedoch bis auf Weiteres in der Garage bleiben. Zudem hat der heutige Tag auch keine Klarheit gebracht, welche Personen überhaupt jemals als Fahrer in Betracht kommen!“

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