Dringlichkeitsantrag zu Corona-Bußgeldern: SPD fordert sofortige Rückzahlung ohne Wenn und Aber

21. März 2023

Bayerns Bürgerinnen und Bürger müssen zu Unrecht erhobene Bußgelder während der Corona-Ausgangssperre sofort und unbürokratisch zurückbekommen. „CSU und Freie Wähler dürfen sich hier nicht hinter juristischen Spitzfindigkeiten verstecken“, ärgert sich der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Horst Arnold. Die Staatsregierung will entgegen früheren Aussagen nur in bestimmten Fällen die Zahlungen erstatten – und missachtet damit die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts. Das wollen die Sozialdemokraten nicht hinnehmen.

Die SPD-Fraktion fordert daher in einem Dringlichkeitsantrag für die morgige Plenumssitzung des Bayerischen Landtags, dass CSU und Freie Wähler sich an ihre eigenen Ankündigungen halten und die zu Unrecht belangten Bürgerinnen und Bürger komplett rehabilitieren: Indem sie die Bußgelder ohne Ausflüchte zurückerstatten. Die Menschen wurden schließlich schon völlig unverhältnismäßig in ihre eigenen vier Wände eingesperrt – und sollen nun für den Fehler der schwarz-orangenen Koalition auch noch aus der eigenen Kasse bezahlen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die von CSU und Freien Wählern im Frühjahr 2020 verhängte Ausgangssperre für unverhältnismäßig erklärt – was anschließend durch das von der Staatsregierung angerufene Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Anfängliche Ankündigungen von Ministern, man wolle Bußgelder wegen Verstößen gegen die Ausgangssperre zurückzahlen, hat die Staatsregierung inzwischen kassiert. Nun soll nur erstattet werden, wenn das „Vergehen“ zwischen 1. und 19. April 2020 stattfand (tatsächlich dauerte die Ausgangssperre länger) und ausschließlich für Fälle „zum Verlassen der eigenen Wohnung zum Verweilen im Freien alleine oder ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstands“. Wer schon Ende März oder aus anderen Gründen zur Kasse gebeten wurde, geht leer aus. Eine solche Beschränkung widerspricht den Vorgaben der Gerichte.

Horst Arnold: „Es ist schon schlimm genug, Bayerns Bürgerinnen und Bürger über Wochen hinweg widerrechtlich eingesperrt zu haben. Sich dann aber auch noch wegzuducken und für den eigenen Fehler nicht geradezustehen, zeugt von Arroganz und Anmaßung. Die Politik steht nicht über dem Gesetz.“

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