Aktuellen Presseenthüllungen zufolge existiert ein – bisher geheim gehaltenes – Dokument des Bayerischen Verfassungsschutzes, um den Mord an Shlomo Lewin, einem Erlanger Verleger, und seiner Lebensgefährtin Frieda Poeschke in Erlangen im Jahre 1980. Es deutet darauf hin, dass der Verfassungsschutz einen V-Mann, Franz L., im direkten Umfeld der Tatvorbereitungen hatte und insofern womöglich über die Mordpläne unterrichtet war. Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion eine schriftliche Anfrage an die Staatsregierung.
In dem besagten Quellenbericht soll Franz L. berichtet haben, dass er den späteren Täter, den rechtsextremen Uwe Behrendt zusammen mit Hoffmann, dem Chef der "Wehrsportgruppe Hoffmann" (WSG) und dessen damalige Lebensgefährtin sechs Tage vor dem Erlanger Doppelmord getroffen habe. Die drei seien damit beschäftigt gewesen, Metallrohre für Schalldämpfer zurecht zu sägen. Bei der Tat wenige Tage später wurde ein selbst gebauter Schalldämpfer verwendet.
„Die neuesten Erkenntnisse um den V-Mann, Franz L., und dessen Quellenbericht werfen einige sehr erhebliche Fragen über die Rolle des Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit den Mordvorbereitungen auf“, erklärt demnach Alexandra Hiersemann, Abgeordnete der SPD-Landtagsfraktion für Erlangen und Erlangen-Höchstadt. So stellt sich insbesondere die Frage, ob und wenn ja, welche Maßnahmen damals nach dem besagten Quellenbericht vom Verfassungsschutz ergriffen wurden.
Florian Ritter, Sprecher im Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus der SPD-Landtagsfraktion: „Die Verbindung eines V-Manns im Täterumfeld bei den wohl unmittelbaren Mordvorbereitungen führt natürlich zu der Frage, ob der Verfassungsschutz von den Mordplänen hätte wissen und deren Ausführung hätte verhindern können?“. Nun steht der Verdacht im Raum, dass nur deshalb nichts unternommen wurde, um die Quelle zu schützen. „Eine Aufklärung ist hier ganz zwingend geboten“, so Florian Ritter.
„Es erscheint unerklärlich, dass der Quellenbericht erst nunmehr durch investigative Presserecherchen ans Licht kommt, wo Morde gerade nicht verjähren. Insofern muss sich die Staatsregierung einige sehr unangenehme Fragen gefallen lassen“, erklärt Horst Arnold, rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Eine juristische Aufklärung ist immer noch möglich. Das wäre das Mindeste, was man hier für die Opfer noch tun kann.
Hier (PDF, 135 kB) der Link zur schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion.