SPD begrüßt AfD-Urteil vom Oberverwaltungsgericht Münster

13. Mai 2024

Sprecherin im Kampf gegen Rechtsextremismus Anna Rasehorn: Wir als SPD haben Nazis immer bekämpft und wir werden Nazis immer bekämpfen - Verfassungsschutz sollte jetzt Verbot der AfD prüfen!

Der Verfassungsschutz darf die AfD bundesweit beobachten - das hat das Oberverwaltungsgericht Münster heute bestätigt. Die SPD im Bayerischen Landtag begrüßt das Urteil. Die Sprecherin im Kampf gegen Rechtsextremismus und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Anna Rasehorn betont:

"Wir als SPD haben Nazis immer bekämpft und wir werden Nazis immer bekämpfen. Die AfD sind die Feinde unserer Demokratie. Wir sagen deshalb ganz klar: Der Verfassungsschutz muss jetzt ein Verbot prüfen und die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern müssen sich dabei eng abstimmen! Die AfD ist keine Alternative, sie ist eine Gefahr für unser Land. Wir sind in der Pflicht, unsere Freiheit und unser Land vor diesen Leuten zu schützen!"

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