SPD unterstützt Reform des Verfassungsgerichtsgesetzes

14. Mai 2024

Parlamentarische Geschäftsführerin Dr. Simone Strohmayr: "Wir wollen keine rechtsextremen Verfassungsrichter und auch keine, die uns an Russland oder China verraten!"

Die SPD-Fraktion hat gemeinsam mit den anderen demokratischen Fraktionen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshofs eingebracht, der heute (14. Mai) in erster Lesung debattiert wird. Die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter soll reformiert werden, um eine freie Auswahl durch das Parlament zu ermöglichen, aber auch die Funktionsfähigkeit des Gerichtshofs sicherzustellen. Im Januar hat die SPD-Fraktion die Vorschlagsliste abgelehnt, da sie keine Extremisten an den Verfassungsgerichtshof wählen wollte. Durch den neuen Modus mit zwei Vorschlagslisten werden auch die Rechte der Opposition gewahrt. Gerade vor dem Hintergrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster zur bundesweiten Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz ist es aus Sicht der SPD unabdinglich, Rechtsextremisten als Verfassungsrichter zu verhindern.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Dr. Simone Strohmayr, erklärt hierzu:

"Wenn der Rauchmelder schrillt, wird es Zeit, das Feuer zu löschen! Deshalb werden wir gemeinsam unseren bayerischen Verfassungsgerichtshof vor Verfassungsfeinden schützen. Wir wollen keine rechtsextremen Verfassungsrichter und auch keine, die uns an Russland oder China verraten. Wir demokratische Fraktionen bringen daher gemeinsam einen Gesetzentwurf ein, der sicherstellt, dass wir nicht gezwungen sind, Verfassungsfeinde ans Verfassungsgericht zu wählen. Die Reform ist ausgewogen, verfassungsgemäß und leider notwendig. Für uns als SPD steht fest: Wir wollen Richter, die unsere bayerische Verfassung und unsere Werte schützen und keine, die sie bekämpfen."

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