Landtags-SPD zum AfD-Gerichtsurteil: Beobachtung der AfD ist das Mindeste, um Demokratie zu verteidigen!

01. Juli 2024

Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als Gesamtpartei weiterhin beobachten. Damit bestätigt das Münchner Verwaltungsgericht die SPD-Einschätzung der AfD als verfassungsfeindliche Partei. Das heutige Urteil kommentiert die SPD im Bayerischen Landtag wie folgt:

Anna Rasehorn, Sprecherin im Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus: „Vielfach zeigen öffentlichen Quellen sehr deutlich, dass eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz dringend geboten ist. Auch ist klar, dass die AfD eine Gefahr für die demokratische Gesellschaft ist. Um unsere Demokratie und die Gesellschaft zu schützen, müssen wir deshalb ganz genau hinschauen. Diese Aufgabe übernimmt der Verfassungsschutz. Auch müssen wir weiterhin ein Verbot der AfD forcieren. Das Innenministerium hat bislang keinerlei Antwort, wie – bei einem möglichen Verbot – verhindert werden soll, dass die AfD weiter aktiv an der Bekämpfung der freiheitlich demokratischen Grundordnung arbeitet.“

Horst Arnold, Sprecher für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen: „Auch im gründlich durchgeführten Hauptverfahren kommt das Gericht zu keinem anderen Ergebnis als im vorläufigen Rechtsschutzverfahren und bestätigt damit umfänglich die Gefährlichkeit dieser Partei. Derartige Gefährder müssen beobachtet werden! Die AfD reiht sich damit gerichtlich verbrieft ein in hochproblematische Gefährderkreise und damit als Handlungs- und Zustandsstörer der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.“

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