Die Ressource Wasser gehört allen und muss besser geschützt werden. Darin ist sich die Politik eigentlich einig. Nur mit der Umsetzung hapert es bislang – obwohl der Wassercent seit Langem im schwarz-orangenen Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. Die SPD macht nun Druck, den bisherigen Selbstbedienungsladen zugunsten einer fairen Lösung im Interesse aller aufzulösen. Das sozialdemokratische Konzept sieht vor, dass oberhalb einer Freimenge von 20 Kubikmeter pro Kopf alle den gleichen Tarif bezahlen – wie viel genau, wird je nach Wassertiefe berechnet. Welche Menge entnommen wird, soll per Wasseruhr gemessen werden. CSU und Freie Wähler hatten auf Zähler verzichten wollen – was viele Kommunen und auch die SPD kritisch sehen. Verbilligte Tarife sollen für die kommunale Wasserversorgung gelten.
Die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Anna Rasehorn fordert von der Staatsregierung eine schnelle Entscheidung beim Thema Wassercent: „Wir brauchen jetzt eine Gesamtstrategie, die gerecht ist und die Wasserversorgung in Bayern langfristig sichert. In Zeiten von Wasserknappheit darf unser Wasser nicht einfach von Dritten gewinnbringend abgepumpt oder verschwendet werden. Deshalb müssen wir nachziehen und wie bereits 13 andere Bundesländer einen Wassercent für Bayern einführen.“
Nach dem SPD-Konzept sollen für alle Verbraucherinnen und Verbraucher die gleichen Tarife gelten. Demnach wird für jede Entnahme aus Leitungen wie beim Verbrauch von Grundwasser eine Gebühr fällig. Privatunternehmen, die besonders tief nach Wasser graben, müssen mehr bezahlen.
Rasehorn: „Der Wassercent ist wichtig, um unser Trinkwasser langfristig besser zu schützen, gerade mit Blick auf unseren weiter sinkenden Grundwasserspiegel. Dabei ist es notwendig, das Entgelt je nach Nutzer und Verwendung zu erheben, damit es sozial und gerecht ist.“
Im Einzelnen sieht der SPD-Antrag vor:
Der Wassercent soll sowohl für private als auch für gewerbliche Nutzer gelten. Die Entgelthöhe soll sich bei der Entnahme von Oberflächenwasser auf 2 Cent pro Kubikmeter, bei oberflächennahem Grundwasser auf 8 Cent pro Kubikmeter und bei besonders schützenswertem Tiefengrundwasser auf 1 Euro pro Kubikmeter belaufen.
Für kommunale Wasserversorger gelten geringere Abgabesätze. Hierbei sollen jeweils um mindestens 50 Prozent reduzierte Abgabesätze angewendet werden.
Pro Person gilt ein Freibetrag von 20 Kubikmetern im Jahr. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Verbrauch pro Person liegt derzeit bei 45 Kubikmetern.
Von der Gebühr befreit sind: Geothermie, Wasserkraftwerke, Wärmepumpen mit Wasser als Wärmequelle oder auch Durchlaufkühlungen, bei denen das entnommene Wasser unmittelbar und ohne nachteilige Veränderung wieder zugeführt wird.
Für kleine landwirtschaftliche Betriebe mit geringem Umsatz und kleinem Wasserverbrauch soll es Freibeträge geben – hier soll die Staatsregierung eine sinnvolle Lösung je nach Region und Betrieb liefern.
Für Löschwasservorhaltung und Brandbekämpfung soll eine Ausnahmeregelung gelten.