Hunderte Schwimmbäder in Bayern sind marode und müssen dringend saniert werden. Doch die notwendige Unterstützung durch den Freistaat ist in Gefahr. Denn zum Jahresende läuft das Sonderprogramm Schwimmbadförderung aus. Für die kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Christiane Feichtmeier wäre das ein echter Affront: „Schon jetzt sind immer mehr Kinder in Bayern Nichtschwimmer. Kein Wunder, denn in maroden Becken lässt sich das Schwimmen nicht lernen. Wir fordern: Das Förderprogramm zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder muss auch nach 2024 weitergehen – und deutlich ausgebaut werden. Schwimmen ist kein Luxus – alle Menschen in Bayern sollten schwimmen können und auch regelmäßig die Möglichkeit dazu haben. “
Die Lage der öffentlichen Schwimmbäder in Bayern ist prekär: Mehr als die Hälfte der rund 870 Schwimmbäder ist sanierungsbedürftig oder sogar dringend sanierungsbedürftig. Komplett dicht gemacht haben zwischen 2019 und 2022 mindestens 15 Schwimmbäder. Das zeigen Zahlen aus einer Anfrage der SPD-Landtagsfraktion an die Staatsregierung. „Umso unverständlicher ist es, dass CSU und FW das Sonderprogramm Schwimmbadförderung weder verlängert noch verbessert haben. Wenn Städte und Gemeinden in ihren Schwimmbädern Becken und Umkleiden auf Vordermann bringen wollen, darf sich der Freistaat nicht aus der Verantwortung stehlen. Die geschätzten Investitionskosten für alle sanierungsbedürftigen Schwimmbäder in Bayern gehen in die Milliarden – für die Kommunen zu viel, um allein damit fertig zu werden“, erklärt Christiane Feichtmeier. Mit einem Dringlichkeitsantrag bringt die SPD-Landtagsfraktion das Thema nun ins Plenum des Landtags.
Wenn es Kommunen nicht mehr gelingt, Schwimmbäder ausreichend zu sanieren, fällt nicht nur ein beliebter Ort für die Freizeit weg: Ohne Schwimmbad in der Nähe wird auch der Schwimmunterricht zum echten Problemfall. „Die Daten der DLRG zeigen es schwarz auf weiß: Die Zahl der Grundschüler, die nicht schwimmen können, hat sich seit 2017 von zehn auf 20 Prozent verdoppelt. Ein Grund dafür ist vielerorts das fehlende Schwimmbad. Deshalb reicht es nicht allein, das Sonderprogramm fortzusetzen – wir müssen deutlich mehr tun“, resümiert Feichtmeier.
Konkret sollen Städten und Gemeinden zukünftig bis zu 85 Prozent (statt bisher 80 Prozent) der Sanierungskosten erstattet werden, während Sanierungsmaßnahmen bis zu einer Obergrenze von zehn Millionen Euro (statt acht Millionen) gefördert werden. Fälle, bei denen ein Neubau wirtschaftlicher als die Sanierung des alten Bades ist, sollen ebenfalls in die Förderung mitaufgenommen werden. Um das zu finanzieren, sieht der SPD-Antrag 50 Millionen Euro im Nachtragshaushalt für 2025 vor. Bis 2028 sollen insgesamt 200 Millionen Euro über das fortgesetzte Sonderprogramm fließen.