SPD: Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände endlich auch in Bayern umsetzen

01. Dezember 2014

SPD-Tierschutzexperten bringen entsprechenden Gesetzentwurf ein

Die SPD-Landtagsfraktion möchte den Tierschutz in Bayern deutlich voranbringen. Sie hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der es anerkannten Tierschutzverbänden ermöglichen soll, gegen Tierquälerei zu klagen. Die Sprecher für Tierschutz der SPD-Landtagsfraktion Susann Biedefeld und Herbert Woerlein kündigten an, dass das Thema am morgigen Dienstag in der Plenarsitzung des Landtags behandelt wird. Biedefeld sagte im Vorfeld: "Der Tierschutz wurde bereits 1998 als Staatsziel in der bayerischen Verfassung verankert. Es wird höchste Zeit, dass Tierschützer auch die Möglichkeit bekommen, Tiere vor nicht artgerechter Haltung, unnötigen Leiden und der Zerstörung ihrer Lebensräume zu schützen. Und zwar durch ein umfassendes Klagerecht!"

Wenn Tierschutzbestimmungen verletzt werden, sind die Rechtsmöglichkeiten angesichts eines fehlenden Klagerechts sehr beschränkt. Woerlein erklärt: "Mit dem Klagerecht könnten Tierschutzverbände als Anwalt der Tiere tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen lassen. Das ist sinnvoll und nur gerecht, da beispielsweise Nutztierhalter durch alle Instanzen gegen Tierschutzauflagen der Behörden klagen können."

Das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände wurde bereits 2007 in Bremen eingeführt, vergangenes Jahr in Hamburg sowie in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Baden Württemberg und Rheinland-Pfalz. In Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen und Sachsen-Anhalt wird derzeit über eine Einführung diskutiert.

Gesetzentwurf Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände (PDF, 319 kB)

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