Abgleich von Nummernschildern: Polizeiaufgabengesetz teilweise verfassungswidrig (MIT O-TON)

Abgleich von Nummernschilder: Polizeiaufgabengesetz teilweise verfassungswidrig (MIT O-TON)

05. Februar 2019

Bundesverfassungsgericht bestätigt mit seinem Urteil die Bedenken des rechtspolitischen Sprechers Christian Flisek: "Das bayerische Polizeirecht befindet sich auf Konkfrontationskurs mit dem Grundgesetz"

O-Ton: Abgleich von Nummernschildern: Polizeiaufgabengesetz teilweise verfassungswidrig

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Christian Flisek sieht sich durch das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Autokennzeichen-Abgleichs in seinen Bedenken gegen das Polizeiaufgabengesetz (PAG) der Staatsregierung bestätigt und kommentiert:

"Das ist ein guter Tag für den Rechtsstaat, aber auch ein schlechter Tag für die Sicherheit im Freistaat!

Das Polizeirecht dieser Staatsregierung befindet sich auf einem Konkfrontationskurs mit dem Grundgesetz. Dies trägt nicht zur inneren Sicherheit in Bayern bei. Und es verunsichert auch die Polizistinnen und Polizisten, die einen Anspruch darauf haben, dass sie ihre wichtige Arbeit auf der Grundlage vefassungskonformer Gesetze ausführen.

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben wir nun endlich Klarheit in zwei entscheidenen Fragen bekommen. Zum einen verstößt das bayerische Polizeirecht bei der Kennzeichenerfassung gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip, weil durch diese Maßnahme jedermann zu jederzeit an jedem Ort Gegenstand von Überwachungsmaßnahmen werden kann.

Zum anderen zieht das Bundesverfassungsgericht der Staatsregierung auch Grenzen bei der Grenzsicherung. Denn diese Fragen sind eindeutig nach dieser Entscheidung eine Kompetenz des Bundes und damit der Bundespolizei.

Wir fühlen uns in unserer bisherigen Kritik und in unserem gesamten Vorgehen umfänglich bestätigt. Es ist Aufgabe der Staatsregierung, endlich diesen unsinnigen Konfrontationskurs zu beenden."

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