Beschluss Bundesverfassungsgericht zu KFZ-Kennzeichen: SPD fordert Neuordnung des Bayerischen Polizeirechts

Beschluss Bundesverfassungsgericht zu KFZ-Kennzeichen: SPD fordert Neuordnung des Bayerischen Polizeirechts

19. Februar 2019

Maßnahmen zum Grenzschutz unverzüglich einstellen - Entsprechender Dringlichkeitsantrag morgen im Ausschuss für Innere Sicherheit

Die SPD-Landtagsfraktion hat die bayerische Staatsregierung nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Autokennzeichen-Abgleichs aufgefordert, die nötigen Konsequenzen zu ziehen. Insbesondere sollen die Grenzkontrollen durch die bayerische Polizei und die massenhafte Erfassung von Autokennzeichen unverzüglich eingestellt werden. Ein entsprechender SPD-Dringlichkeitsantrag wird morgen (20.02.2019) im Innenausschuss des Landtags behandelt.

„Das bayerische Polizeirecht befindet sich auf Kollisionskurs mit dem Grundgesetz“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Christian Flisek. "Die Kompetenz für die Kontrolle der Landesgrenzen liegt ausschließlich bei der Bundespolizei. Die bayerischen Polizistinnen und Polizisten brauchen dringend eine belastbare Rechtsgrundlage zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Staatsregierung ist daher gefordert, insbesondere die Schleierfahndung auf verfassungsmäßige Füße zu stellen“, fordert der Passauer Abgeordnete.

Material:

Dringlichkeitsantrag zur Kennzeichenkontrolle und zum PAG (PDF, 272 kB)

Pressemitteilung vom 05.02.2019 zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

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