SPD-Klage gegen das sogenannte Integrationsgesetz - Entscheidungsverkündung Verfassungsgerichtshof

SPD-Klage gegen das sogenannte Integrationsgesetz - Entscheidungsverkündung Verfassungsgerichtshof

02. Dezember 2019

SPD-Fraktionschef Horst Arnold: Das bayerische Integrationsgesetz wirkt keineswegs integrativ, sondern gefährdet das gesellschaftliche Miteinander

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheidet am morgigen Dienstag (03.12.2019 / 10:30) über die Klage der BayernSPD-Landtagsfraktion und der Landtags-Grünen gegen das so genannte Bayerische Integrationsgesetz, welches Ende 2016 verabschiedete wurde. Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Horst Arnold wird zusammen mit dem Verfassungsjuristen Dr. Michael Bihler, der die SPD-Fraktion vor Gericht vertritt, anwesend sein.

Arnold sagt zu dem Gesetz: „Das rein parteipolitisch motivierte sogenannte Integrationsgesetz wirkt in Wahrheit keineswegs integrativ, sondern gefährdet das gesellschaftliche Miteinander. Es schürt Ressentiments gegenüber Migrantinnen und Migranten, statt gleichberechtigte Teilhabe für alle zu ermöglichen. Als SPD sehen wir uns in besonderer Weise als Verfassungspartei - und damit dem Erbe des 'Vaters' der Bayerischen Verfassung, dem Sozialdemokraten und ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Wilhelm Hoegner verpflichtet. Deshalb sagen wir ganz klar: Diese Verfassung darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden!“

Der Jurist ergänzt: "Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens werden wir weiterhin dafür sorgen, dass derart abstruse Regelungen politisch als einseitig, diskriminierende Themaverfehlung markiert und verhindert werden."

Hintergründe zur SPD-Klage gegen das Bayerische Integrationsgesetz (inklusive der Antragsschrift) lassen sich hier nachlesen.

Nähere Informationen zu den integrationspolitischen Grundsätzen der BayernSPD-Landtagsfraktion gibt es hier.

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