SPD-Reform für den Bayerischen Verfassungsschutz: mehr Transparenz und besserer Schutz der Grundrechte

13. September 2022

Mehr Transparenz, ein besserer Schutz der Grundrechte und eine umfassende parlamentarische Kontrolle: So soll nach der Vorstellung der SPD-Landtagsfraktion die künftige Arbeit des Bayerischen Verfassungsschutzes aussehen. Wer die Demokratie schützen will, muss dies mit demokratischen Mitteln und dabei so offen und effektiv wie möglich tun. Diese Prinzipien verfolgt der von der SPD eingebrachte Entwurf eines neuen Verfassungsschutzgesetzes.

Horst Arnold, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, stellte das Papier zusammen mit Prof. Dr. Markus Löffelmann von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung vor. Es kann als Vorbild auch für moderne Gesetzentwürfe in anderen Bundesländern dienen. Erstmals soll die Arbeit der Verfassungsschützer:innen auf eine systematische und für jedermann verständliche Grundlage gestellt werden. Das bisherige Recht ist unübersichtlich, unsystematisch und unpraktikabel – wie die zahlreichen nachrichtendienstlichen Pannen der vergangenen Jahre belegen. Es entspricht nicht mehr den Anforderungen an ein modernes und praxistaugliches Gesetz. Mit dem nun erarbeiteten Entwurf wird der Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger gestärkt und die Arbeit des Verfassungsschutzes verbessert. Das ist wichtig, denn es geht um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Gleichzeitig erfüllt der Entwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das in seiner Entscheidung am 26. April 2022 wesentliche Teiles des bisherigen Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt hat. Dies macht in Bayern eine Neuregelung notwendig und löst auch Reformbedarf in anderen Bundesländern und auf der Bundesebene aus.

Wichtige Eckpunkte des SPD-Gesetzentwurfs sind:

  • Zuständigkeiten von Verfassungsschutz und Polizei klar abgrenzen
  • Grundrechtseingriffe auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken
  • Intensive Grundrechtseingriffe dürfen nur durch ein mit drei Berufsrichtern besetztes Gericht (Richtervorbehalt) angeordnet werden.
  • die parlamentarischen Kontrollrechte gegenüber den Verfassungsschutzbehörden stärken
  • das Amt einer oder eines Verfassungsschutzbeauftragten an der Schnittstelle zwischen Zivilgesellschaft, Parlament und Verfassungsschutzbehörden schaffen.

Horst Arnold: „Wir als SPD begrüßen ausdrücklich die logische Entscheidung, die AfD nunmehr als Gesamtpartei zum Beobachtungsfall für den Verfassungsschutz zu machen. Wer effektiv beobachten will, braucht dafür aber tragfähige Rechtsgrundlagen. Die schaffen wir mit unserem Entwurf für ein modernes, praxistaugliches und transparentes Verfassungsschutzgesetz. Der Verfassungsschutz soll unsere Demokratie sichern. Aber er ist eben auch Teil der Demokratie und muss so offen wie möglich nach dem Rechtsstaatsprinzip funktionieren.“

Den vollständigen Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion finden Sie hier PDF, 548 kB)

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