Bayerische Hilfen in der Corona-Krise

Das Coronavirus hat Bayern weiterhin fest im Griff. Seit dem 16. Dezember gilt der zweite Lockdown, mittlerweile mit einigen Lockerungen. Trotzdem müssen Bürgerinnen und Bürger weiterhin weitreichende Einschränkungen ihrer persönlichen Freiheiten in Kauf nehmen, um das Virus in Schach zu halten. Die Auswirkungen des ersten und zweiten Shutdowns werden noch lange Zeit zu spüren sein, die Folgen sind gravierend.

Doch der Staat springt ein: Es gibt umfangreiche Hilfspakete, etwa für mittelständische Unternehmen und Selbständige. Die Staatsregierung hat zum Schutz der bayerischen Bürgerinnen und Bürger in enger Zusammenarbeit mit den Oppositionsparteien, und damit auch der SPD-Landtagsfraktion, eine Reihe von Maßnahmen ergriffen.

Auf dieser Seite haben wir Ihnen Informationen und Ansprechpartner zum Coronavirus in Bayern und im Bund zusammengestellt, damit Sie auf dem Laufenden sind und die Hilfe finden, die Sie benötigen. Bleiben Sie gesund!

Informationen zur Corona-Impfung in Bayern

Am 27. Dezember hat in Bayern die lang erhoffte Impfung gegen das Coronavirus begonnen. Laut Gesundheitsministerium sollen pro Tag 37.900 Behandlungen an sieben Tagen der Woche stattfinden. Um eine hohe Immunisierung zu erreichen, werden zwei Termine benötigt.

Es wurden bislang fast fünf Millionen Impfdosen nach Bayern geliefert. Seit Beginn der Corona-Impfungen haben in Bayern bislang knapp vier Millionen Menschen die Erstimpfung erhalten. Zudem erhielten über eine Millionen Menschen bereits die Zweitimpfung

Vollständig Geimpfte sind im Frei­staat negativ auf Corona Getesteten gleichge­stellt. In der Praxis bedeutet dies, dass etwa Geimpfte mit einem vollständigen Impfschutz bei einem Friseurbesuch keinen negativen Coronatest vor­weisen müssen. Die Impfpriorisierung soll Mitte bis Ende Mai wegfallen.

In welcher Reihenfolge die Bevölkerungsgruppen geimpft werden und wie sie davon erfahren, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zusammengestellt. Die Informationen dazu finden Sie hier.

Aktuelle Initiativen der SPD-Landtagsfraktion

Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren

In Bayern gelten Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren. Diese richten sich grundsätzlich nach der Bundesnotbremse. Konkret bedeutet das:

  • In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz über 100 dürfen sich Menschen aus einem Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen. Maximal erlaubt sind fünf Personen, Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
  • Außerdem gilt eine Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens. Ausnahmen sind berufliche Gründe, Notfälle, die Betreuung von Kindern oder Hilfsbedürftigen, Sterbebegleitung oder die Versorgung von Tieren. Auch sich alleine an der frischen Luft zu bewegen ist nach 22.00 Uhr nicht mehr erlaubt. Die Bundesnotbremse ließe dies bis 24.00 Uhr zu.
  • Erst wenn die Inzidenz von 100 eine Woche lang drunter liegt, fällt die Ausgangssperre weg.
  • Liegt die 7-Tage-Inzidenz unter 100 sind private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt.

Für Menschen mit einem vollen Corona-Impfschutz oder nach einer überstandenen Corona-Erkrankung fallen viele Einschränkungen weg. Diese sind:

  • Im Einzelhandel und für den Besuch im Museum ist kein Corona-Schnelltest erforderlich.
  • Die nächtliche Ausgangsbeschränkung in den Corona-Hotspots gilt für Geimpfte und Genesene nicht mehr. Sie dürfen ab sofort auch wieder nachts aus dem Haus und dies auch ohne konkreten Grund.
  • Bei der Zahl der maximal erlaubten Kontakte zählen vollständig Geimpfte sowie Genesene künftig nicht mehr mit. Somit sind für sie auch unabhängig von der regionalen Sieben-Tage-Inzidenz wieder Treffen mit mehr Menschen möglich.
  • Die häuslichen Quarantäne nach dem Kontakt mit nachweislich mit dem Coronavirus Infizierten fällt weg.

Regelungen im Einzelhandel, Dienstleistungen, Kultur, Sport, Freizeit und Gastronomie

Drogeriemärkte, Apotheken und Lebensmittelläden sind unabhängig vom Inzidenzwert geöffnet.

Bei Inzidenzen unter 50 darf der Einzelhandel öffnen. Zwischen 50 und 100 können Kunden mit Termin einkaufen. Zwischen 100 und 150 ist ein Einkauf mit Termin und negativem Test möglich ist. Ab 150 ist nur noch die Abholung bestellter Ware möglich.

Friseure und Fußpfleger haben geöffnet. Ab einer Inzidenz über 100 ist aber ein negativer Corona-Test vorzuweisen, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Kunden müssen immer eine FFP2-Maske tragen, Friseure und Fußpfleger bis zur Inzidenz von 100 mindestens eine medizinische Maske, ab 100 ebenfalls eine FFP2-Maske.

Biergärten und Außengastronomie dürfen bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 bis 22 Uhr öffnen. Stabil heißt: Es darf innerhalb einer Woche keine großen Ausschläge bei der Sieben-Tage-Inzidenz geben und die Tendenz muss eher fallend sein.

Unter denselben Bedingungen und Voraussetzungen dürfen auch Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen.

In Regionen mit stabilen Corona-Zahlen unter 100 ist kontaktfreier Sport in Gebäuden sowie Kontaktsport unter freiem Himmel wieder erlaubt - ebenfalls verbunden mit einer Testpflicht für alle Teilnehmer, die bei einer Inzidenz unter 50 wieder entfällt.

In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 sollen ab dem 21. Mai Freibäder unter Auflagen wieder öffnen dürfen mit Tests und Terminvereinbarung.

Informationen für Eltern schulpflichtiger Kinder

An den weiterführenden Schulen bleibt es bis zu den Pfingstferien beim bisherigen strikteren Grenzwert 100 für Distanzunterricht. Grundschulen aber dürfen bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 Wechselunterricht in allen Klassen anbieten. Entscheidend ist nicht mehr die Inzidenz vom Freitag der Vorwoche. Erst wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der jeweilige Schwellenwert unterschritten ist, gelten ab dem übernächsten Tag die entsprechenden Maßnahmen. Wird also in einem Kreis ein Schwellenwert erstmals am Dienstag überschritten, kann erst am Samstag entschieden werden, wie am Montag der Folgewoche(übernächster Tag) der Unterricht organisiert wird.

Gleiches gilt für die 5. und 6. Klassen an Förderschulen. Ausnahmen gelten weiterhin unter anderem für Abschlussklassen und Viertklässler, die auch bei höheren Zahlen Wechselunterricht haben.

In Kinderbetreuungseinrichtungen und in Kindertagespflegestellen gilt in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen: Bei einer 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 erfolgt Regelbetrieb, zwischen 50 und 100 eingeschränkter Regelbetrieb und über 100 Notbetreuung.

Tourismus in Bayern

Unter Beachtung der Vorgaben der Bundes-Notbremse und unter der weiteren Voraussetzung einer stabilen oder rückläufigen 7-Tages- Inzidenz von unter 100 im betreffenden Landkreis oder in der betreffenden kreisfreien Stadt gilt:

  • Ab dem Pfingstwochenende können Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen und Camping) auch für touristische Zwecke öffnen. Dabei ist eine Anreise in die Beherbergungsbetriebe schon am Freitag, den 21.Mai 2021, möglich.
  • Voraussetzung ist dabei ein negativer aktueller Corona-Test (vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test, vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest unter Aufsicht) der Gäste bei Anreise sowie jeweils alle weiteren 48 Stunden.
  • Gastronomische Angebote von Beherbergungsbetrieben auch im Innenbereich sind dabei nur für Hotelgäste und nur bis 22 Uhr zulässig.
  • Zulässig ist im Rahmen des Beherbergungsbetriebs ferner die Erbringung von Kur-, Therapie- und Wellnessangeboten (z.B. Schwimmbäder, Fitnessräume, Solarien) gegenüber Gästen.

Ab dem 21. Mai 2021 sind folgende touristische Angebote zulässig:

  • Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr,touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre
  • Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie Außenbereiche von medizinischen Thermen.
  • Gemeinsame Voraussetzung für die Inanspruchnahme obiger Angebote ist dabei ein negativer aktueller Corona-Test (vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test, vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest unter Aufsicht), sofern eine 7-Tage-Inzidenz von 50 im betreffenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt überschritten wird.

Medizinische Einordnung

Die Corona-Pandemie stellt uns vor noch nie dagewesene Herausforderungen. In Italien und in Spanien sind die Gesundheitssysteme während der ersten Welle zeitweise an ihre Grenzen gekommen und konnten die Versorgung der Erkrankten kaum noch bewältigen. Ziel für Deutschland muss es sein, die Zahl der Erkrankten so niedrig zu halten, dass es nicht zu einem Kollaps des Gesundheitssystems kommt. Deshalb ist es so wichtig, dass die Menschen möglichst wenig Kontakt zu anderen Menschen haben. Nur so kann das Virus wirksam eingedämmt werden.

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Unsere Pressemitteilungen zur Corona-Krise

Sämtliche Pressemitteilungen zu Corona seit Beginn der Pandemie in Deutschland finden Sie hier.