Reform des Verfassungsschutzes: Klarer Vorsprung für den SPD-Vorschlag

27. April 2023

Der SPD-Entwurf fürs neue Verfassungsschutzgesetz soll zur Grundlage der weiteren politischen Diskussion werden. Das fordert die SPD-Landtagsfraktion nach einer Anhörung im Maximilianeum, bei der die eingeladenen Expertinnen und Experten ganz überwiegend Lob für den Vorschlag der Sozialdemokraten äußerten. Sie attestierten dem Papier vorbildliche Lösungen für ein modernes und praxisnahes Verfassungsschutzgesetz und waren sich weitgehend einig, dass eine transparente Regelung für die nachrichtendienstlichen Kompetenzen erforderlich ist.

Der konkurrierende Vorschlag von CSU und Freien Wählern wurde dagegen mit viel Kritik bedacht. So werde der Datenaustausch zwischen Verfassungsschutz und Strafverfolgungsbehörden zu sehr eingeschränkt, andere Regelungen seien schlicht nicht praktikabel.

Die logische Konsequenz daraus kann nur sein: Man sollte mit der SPD-Fassung weitermachen. Einen entsprechenden nachgezogenen Dringlichkeitsantrag haben die Sozialdemokraten in die Plenarsitzung am 26. April eingebracht.

„Mehr Transparenz und ein besserer Schutz der Grundrechte – der Entwurf der SPD ist klar als der bessere beurteilt worden“, sagt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Horst Arnold. Wir sollten auf unsere Expertinnen und Experten hören – im Interesse unseres Freistaats.“ Der von der SPD eingebrachte Vorschlag ist in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Markus Löffelmann von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung erarbeitet worden. Er soll die Arbeit der Verfassungsschützer*innen reformieren und erfüllt zudem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das am 26. April 2022 wesentliche Teile des bisherigen bayerischen Verfassungsschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt hat. Das Papier kann auch als Vorbild für moderne Gesetzentwürfe in anderen Bundesländern dienen.

Horst Arnold: „Nach dieser Anhörung ist klar, dass CSU und Freie Wähler den Regierungsentwurf nicht ohne gravierende Nacharbeit durchpeitschen können. Besser wäre es, gleich auf das richtige Pferd zu setzen.“

Prof. Dr. Markus Löffelmann: „Was wir bei den Befugnissen der Verfassungsschützer brauchen, ist eine Wende von nice-to-have zu need-to-have.“

Nachgezogener Dringlichkeitsantrag zum Plenum am 26.04.2023.

Weitere Details (Pressemitteilung vom 13.09.2022)

Den vollständigen Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion finden Sie hier.

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