Die SPD-Woche im Landtag

16. Oktober 2026

Wir stehen für eine starke Demokratie: Bayern muss die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens jetzt auf den Weg bringen

Holger Kommentar Newsletter

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Interessierte,

die Zuwächse der AfD bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern bereiten uns Demokratinnen und Demokraten große Sorge. Im Bund bildet die AfD mittlerweile die stärkste Kraft – glücklicherweise nur in Umfragen und nicht im Parlament. Vergangene Woche wurde der erste AfD-Politiker zum Landtagspräsidenten gewählt. Und wenn im Bayerischen Landtag ein AfD-Abgeordneter von „Karnickeln in Parlamenten“ spricht, die ihren „verdienten Nackenschlag“ bekommen müssen, ist längst ein Punkt erreicht, an dem wir handeln müssen. Wir wollen und wir müssen alles dafür tun, um unsere Demokratie zu verteidigen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass rechtsextreme Kräfte wie die AfD weiter an Oberwasser gewinnen. Deshalb habe ich diese Woche im Bayerischen Landtag klargemacht: Ein Verbot der AfD muss jetzt geprüft werden! Doch dafür braucht es gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern etwa im Rahmen einer Arbeitsgruppe.

Seit 2022 darf der Bayerische Verfassungsschutz die AfD wegen des Verdachts auf verfassungsfeindliche Bestrebungen beobachten. Erst im Juni dieses Jahres bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Zulässigkeit der Beobachtung. Es ist allerhöchste Zeit, zu handeln, Beweise zu sammeln und diese länderübergreifend mit Verfassungsrechtlern auszuwerten. Wenn klar ist, dass die Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt sind, muss Bayern im Bundesrat Position beziehen und für ein Verbotsverfahren eintreten.

Namhafte Unionspolitiker wie Hendrik Wüst oder Horst Seehofer haben unlängst klargemacht, dass wir uns verstärkt mit der Frage beschäftigen müssen, wie wir als Staat mit einer Partei umgehen wollen, die in einzelnen Bundesländern nachgewiesen verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Auch sie fordern eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern, um über den weiteren Umgang mit der AfD zu beraten. Ich würde es begrüßen, wenn sich noch mehr Unionspolitiker diesem Vorstoß anschließen.

Diese Prüfung muss ergebnisoffen sein und alle möglichen rechtlichen Folgen berücksichtigen – nicht nur ein Verbotsverfahren. Auch darf sie kein Ersatz für die politische Auseinandersetzung mit der AfD sein. Dieser Aufgabe stellen wir uns jeden Tag gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen in Bayern. Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wäre auch dann kein Fehlschlag, wenn es nicht in einem Verbot endet. Entweder wird die Partei verboten, oder das Verfahren zwingt die AfD dazu, sich tiefgreifend zu verändern und sich von verfassungsfeindlichen Inhalten zu distanzieren. Auch das wäre ein Erfolg. Wir bleiben dran.

Ihr/Euer
Holger Grießhammer

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